EU: „Roam like at home“ für 10 Jahre verlängert
EU-Roaming wird für weitere 10 Jahre verlängert, damit gilt „Roam like at home“ bis zum Jahr 2032. Dazu profitieren Verbraucher von einigen Neuregelungen. So müssen die Betreiber den Nutzern die gleiche Netzqualität wie im Inland bieten. Weiterhin sollen die Preise, die sich Netzbetreiber für Roaming berechnen, deutlich sinken.
Seit Juni 2017 gelten die Regeln für EU-Roaming. Dank dem „Roam like at home“-Prinzip können Reisende innerhalb der Europäischen Union wie daheim telefonieren, surfen und SMS versenden. Die Regelung galt noch bis Mitte 2022 und wird um weitere 10 Jahre verlängert, darauf einigten sich Unterhändler des EU-Parlaments. Verbraucher können so bis zum Jahr 2032 sorgenlos in den europäischen Ländern wie auch Island, Liechtenstein und Norwegen sorglos telefonieren und surfen. Nicht dazu gehören die Schweiz und seit einiger Zeit Großbritannien.

Verbraucher profitieren weiterhin von einigen Neuregelungen. Die TK-Betreiber müssen den Nutzern nach Möglichkeit die gleiche Netzqualität wie im Inland bieten. Surft Sie zum Beispiel mit 5G und bis zu 500 Mbit/s, sollte dies auch im EU-Ausland möglich sein, sofern dort der 4G-Nachfolger dort bereits ausgebaut ist. Diese Regelung soll vor allem verhindern, einen Downgrad verhindern. Netzbetreiber dürfen die Übertragungsrate für Reisende nicht künstlich drosseln.
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Dazu sollen bis zum Jahr 2025 die Großhandelspreise für 1 GB Datenvolumen, die sich die Netzbetreiber beim EU-Roaming berechnen, drastisch sinken. Die Anbieter dürften dies an die Kunden weitergeben. Nutzer bekommen so im Rahmen der Fair-Use-Policy mehr Inklusivvolumen für die Nutzung im Ausland.
Kein Missbrauch mit dauerhaftem Roaming
Seit Mitte 2017 gelten die Regelungen für EU-Roaming und haben sich bewährt. Einzelne Netzbetreiber haben befürchtet, dass es zu einem Missbrauch durch dauerhaftes Roaming kommen könnte. Die Mobilfunk-Anbieter haben letztendlich mit einer Fair-Use-Policy einen solchen Missbrauch den Riegel vorgeschoben. Sollte ein Nutzer dazu über eine längere Zeit eine SIM-Karte im Ausland nutzen, kann sich der Netzbetreiber an den Kunden wenden und um eine Erklärung für die missbräuchliche Nutzung bitten.
(Bildquelle Beitragsbild: © marqs – stock.adobe.com)