EU regelt die Nutzung von 4G Geräten
EU regelt die Nutzung von 4G Geräten
Kurz vor Ostern hat die EU Regeln für die Öffnung des 900- und 1800-MHz-Frequenzbandes für Geräte der neuen 4G Generation verabschiedet. Gar mancher, der jetzt hier das Wort EU liest, denkt vielleicht sofort an eine klare Einmischung von Brüssel in rein nationale Belange. Jedoch dieses Mal meint es die EU gut mit ihren Bürgern. Werden hier doch wichtige und notwendige technische Regeln für die zukünftige Verwendung von 4G Geräten festgelegt. In den Vorschriften der EU geht es konkret um eine technische Harmonisierung von GSM-Diensten, wie auch den Geräten der 3G- und 4G-Technologie. Damit sollen funktechnische Störungen bei den bestehenden GSM- und 3G-Geräten vermieden werden.
Ein wichtiger Schritt für die neue Mobilfunkgeneration 4G
Die EU spricht in ihrem Beschluss von einem wichtigen Schritt, der die breite Zugänglichkeit zur drahtlosen Breitbandkommunikation in ganz Europa ermöglichen soll. Gleichzeitig ist dies auch ein Beitrag zu den Zielen der Digitalen Agenda für Europa, die besagt, dass bis 2013 eine Breitbandgrundversorgung für alle EU-Bürger zu gewährleisten ist. Die nationalen Regierungen müssen die aktuellen Vorschriften der EU bis Ende 2011 umgesetzt haben, damit die GSM-Frequenzbänder für LTE- und WiMAX-Systeme zur Verfügung stellen. Der Beschluss der EU ist ein weiter wichtiger Schritt für die Verwirklichung der neuen Mobilfunkgeneration 4G.
Breitbandstrategie der Bundesregierung
Ende April gab die Bundesregierung in einer Pressemittlung bekannte, dass möglichst bis 2015 und spätestens bis 2018 Hochleistungsnetze mit einer schnellen Downloadrate von mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung stehen sollen. Dies ist jetzt jedoch noch Zukunftsmusik. Im Jahre 2011 geht es laut Bundesregierung konkret darum, die letzten Breitband-Versorgungslücken möglichst schnell zu schließen. Bis zum Ende diesen Jahres soll eine 100% flächendeckende Versorgung mit einer Leitungsrate von mindestens 1 Mbit/s erreicht werden, die aktuell deutschlandweit bei 98,5% liegt und sich je nach Bundesland unterscheidet, wie man folgender Tabelle (Stand: Anfang 2011) entnehmen kann:
Baden-Württemberg | 98,00% | Niedersachsen | 97,70% |
Bayern | 97,00% | Nordrhein-Westfalen | 99,20% |
Berlin | 99,99% | Rheinland-Pfalz | 96,90% |
Brandenburg | 92,80% | Saarland | 98,60% |
Bremen | 99,99% | Sachen | 96,00% |
Hamburg | 99,98% | Sachsen-Anhalt | 94,20% |
Hessen | 98,20% | Schleswig-Holstein | 97,80% |
Mecklenburg-Vorpommern | 93,40% | Thüringen | 93,50% |
Dabei setzt die Bundesregierung beim hundertprozentigen Ausbau auf LTE und die verbindliche Zusage der Mobilfunkunternehmen, zuerst die ländlichen Regionen damit zu versorgen. Wenn Sie schon heute wissen wollen, wie es mit der Verfügbarkeit von LTE in Ihrer Region aussieht, können Sie unsere kostenlose LTE-Multiverfügbarkeitsabfrage nutzen.