Eilanträge abgewiesen: 5G-Auktion startet am 19. März

Die 5G-Auktion startet wie geplant am 19. März. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Eilanträge der Netzbetreiber und von Freenet abgewiesen. Telekom, Vodafone und o2 hatten gegen strenge Auflagen und lokales Roaming geklagt. Freenet bemängelte, es würde für Drittanbieter keinen garantierten Zugang zum 4G-Nachfolger geben.

Die 5G-Auktion kann wie geplant am 19. März 2019 starten. Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland sind mit ihren Eilanträgen gegen die Versteigerung und die Auflagen gescheitert. Nach der Auffassung des Verwaltungsgerichtsgerichts Köln seien die Versorgungsverpflichtungen der Bundesnetzagentur zumutbar. Die Regulierungsbehörde habe einen gewissen Ausgestaltungsspielraum bei den Regelungen, dieser Spielraum wurde nicht überschritten, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Weiterhin verwies man auf ein erhebliches öffentliches Interesse an der 5G-Auktion, die Interessen der Konzern hätte hingegen ein geringeres Gewicht.

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Die Auflagen der Behörde sind nicht rechtens (Bildquelle: Bundesnetzagentur)

Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland hatten per Eilantrag gegen die Auktion geklagt. Das Ziel war es, die Versteigerung erst einmal auszusetzen und bei den Auflagen nachzuverhandeln. Die Netzbetreiber bewerten die 5G-Versorgungsverpflichtungen der Bundesnetzagentur als zu streng und nicht investitionsfreundlich. Ein besonderer Kritikpunkt ist das Verhandlungsgebot beim lokalen Roaming und Drittanbietern. So müsse man andere  Anbieter die Mitnutzung der Mobilfunknetze erlauben, diese entwerte Investitionen. Ebenso kritisierten die Netzbetreiber die geringeren Auflagen für Neueinsteiger. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln sei eine solche Regelung zulässig, da Neueinsteiger vor ganz anderen Herausforderungen stehen als die etablierten Anbieter.

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Freenet wiederum bemängelte, es gebe über das Verhandlungsgebot keinen garantierten Zugang zu 5G für Drittanbieter. Das Gericht berief sich hier ebenso auf den Ausgestaltungsspieltraum der Bundesnetzagentur und wies den Eilantrag zurück.

Was bringt die 5G-Auktion ein?

Der Mobilfunkexperte Prof. Dr. Torsten Gerpott hatte bereits Mitte Februar prognostiziert,  dass die Eilanträge der Netzbetreiber scheitern. Das Gericht in Köln würde nach Auffassung von Gerpott keine „Eilbedürftigkeit“ erkennen, um die 5G-Auktion zu stoppen. Am Ende war diese Einschätzung richtig. Es ist sicherlich zu begrüßen, dass die Versteigerung wie geplant stattfindet. Eine Verschiebung der Auktion wäre für Deutschland fatal, man droht bereits jetzt dem Anschluss beim 4G-Nachfolger zu verlieren. In anderen europäischen Ländern wie Großbritannien, Italien, Schweiz und Österreich sind die Auktionen für die Frequenzen schon erfolgreich über die Bühne gelaufen.

Die Politik rechnet mit Einnahmen von etwa 5 Mrd. Euro bei der kommenden 5G-Auktion. Prof. Dr. Gerpott bewertet diese Einschätzung als zu optimistisch. Vielmehr seien Einnahmen zwischen 3 bis 4 Mrd. Euro realistisch. Die Netzbetreiber würden sich aufgrund der strengen Auflagen bei den Geboten zurückhalten. Telekom-Chef Höttges hat bereits angekündigt, dass man bei dieser Auktion keine Unsummen für Frequenzspektrum bieten werde.

(Bildquelle Beitragsbild: © Sikov – stock.adobe.com)   

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