E-Plus darf unbegrenztes Datenvolumen nicht drosseln

E-Plus darf nicht mit „Datenvolumen unbegrenzt“ werben, wenn ein Tarif nach dem Verbrauch des Inklusivvolumens bei der Surfgeschwindigkeit drastisch reduziert wird. Dies entschied das Landgericht Potsdam und gab der Verbraucherzentrale Bundesverband VZBV mit ihrer Klage recht. Was bedeutet das Urteil für die Verbraucher und die Drosselung im Mobilfunk?

E-Plus darf bei seinen Tarife nicht mit „Datenvolumen unbegrenzt“ werben, wenn die Drosselung nach dem Verbrauch des Inklusivvolumens so stark ausfällt, dass man mobiles Internet nicht mehr nutzen kann. Dies entschied das Landgericht Potsdam. Im konkreten Fall ging es um den Tarif „Allnet Flat BASE all-in“ der mit dem Hinweis auf ein unbegrenztes Volumen beworben wurde. Nach 500 MB drosselt hier E-Plus von bis zu 21,6 Mbit/s auf 56 kbit/s. Laut Gericht sei dies eine unzulässige Drosselung auf das 0,002-fach. Nach dem Erreichen des Datenvolumens könne der Nutzer nur eine Übertragungsrate nutzen, welche 500 langsamer sei. Dies entspricht laut dem Gericht einer Reduzierung der Leistung auf „Null“. Damit ist heute mehr kein mobiles Surfen möglich.

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Der Kunde wird mit der Drosselung unangemessen benachteiligt. Deshalb erklärten die Richter die Klausel von E-Plus zur Reduzierung der Geschwindigkeit für unwirksam. Damit gab man der Verbraucherzentrale Bundesverband VZBV recht, welche gegen die Bewerbung von „Allnet Flat BASE all-in“ mit „Datenvolumen unbegrenzt“ geklagt hatte. Das Urteil vom Landgericht Potsdam vom 14.01.2016 ist noch nicht rechtskräftig. E-Plus kann noch Einspruch dagegen erheben. Was bedeutet nun das Urteil für die Verbraucher und die Drosselung im Mobilfunk?

Urteil ohne praktische Bedeutung

Das Urteil des Landgerichts Potsdam gegen E-Plus dürfte für aktuelle Mobilfunk-Tarife keine große Bedeutung haben. Das Gericht hat hier nicht die Drosselung bei Mobilfunk-Tarifen bemängelt, sondern die Bewerbung eines Tarifs mit unbegrenzten Datenvolumen. Hinzu kommt, dass der angesprochene Tarif „Allnet Flat BASE all-in“ bereits seit August 2013 nicht mehr mit dem Hinweis „Datenvolumen unbegrenzt“ beworben wird. Dies gab E-Plus mittlerweile in Reaktion auf das Urteil bekannt.

E-Plus

Auf der Seite von BASE werden seit Anfang Februar o2-Tarife beworben (Bildquelle: BASE)

Die BASE-Tarife werden dazu seit Anfang Februar 2016 nicht mehr vermarket. Telefónica Deutschland stellt aktuell alle Kunden von E-Plus auf Tarife von o2 um. Das Urteil aus Potsdam dürft sich in Zukunft höchstens auf die Bewerbung der Mobilfunk-Tarife auswirken. Die Anbieter werden es nun noch mehr vermeiden, einen Tarif mit dem Hinweis auf ein unbegrenztes Volumen zu bewerben. Denn machen sich die Anbieter angreifbar, sofern jemand gegen diese Bewerbung klagt.

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