Deutsche Telekom klagt gegen 5G-Auflagen
Die Deutsche Telekom klagt gegen die 5G-Auflagen der Bundesnetzagentur. Der Netzbetreiber bemängelt vor allem unklare Regelungen zu lokalen Roaming und damit verbundene Rechtsunsicherheit. Kurz vor Jahresende hatten bereits o2 und Vodafone gegen die Versorgungsverpflichtungen geklagt.
Nun hat auch die Deutsche Telekom gegen die 5G-Auflagen geklagt. Kurz vor Jahresende sind bereits o2 und Vodafone gerichtlich gegen die Versorgungsverpflichtungen der Bundesnetzagentur vorgegangen. Alle Netzbetreiber beklagen unklare Regelungen und Rechtsunsicherheit bei den Auflagen des 4G-Nachfolgers. Die Telekom bemängelt vor allem die nicht vorhandenen Regelungen zum lokalen Roaming. Die Bundesnetzagentur hat die Anbieter dazu aufgefordert vor allem in ländlichen Regionen freiwillig miteinander zu kooperieren.
Regelungen zu Kooperation beim lokalen Roaming gibt es nicht. Die Bundesnetzagentur würde bei Verhandlungen als Schiedsrichter auftreten. Die Politik arbeitet aktuell an einer Novelle des Telekommunikationgesetzes. Über die Änderung des TKG könnte National Roaming zur Pflicht werden. Die Telekom sieht durch eine solche Regelung Investitionen entwertet und Arbeitsplätze gefährdet: „Käme so ein Roaming, würden unsere Investitionen entwertet und künftige Ausgaben in die Infrastruktur und somit auch ins Personal müssten abgesenkt werden.“ (Quelle: Handelsblatt)
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Nach Auffassung des Netzbetreibers würde so die Devise gelten „Wer baut, verliert“. Eine Verpflichtung zu National Roaming würde Investitionen auf dem Land verhindern. Die Anbieter könnten darauf warten, dass der andere ausbaut und dann das Netz des Konkurrenten mitnutzen. Mit National Roaming wäre laut Telekom der Wettbewerbsvorteil für das ausbauende Unternehmen dahin.
Wird die 5G-Auktion verschoben?
Nun klagen alle drei Netzbetreiber gegen die 5G-Auflagen. Die Bundesnetzagentur sieht die Klagen gelassen und geht von einer Niederlage der Mobilfunkunternehmen vor Gericht aus, wie Golem.de berichtet. Die Klagen könnten jedoch zu einer Verschiebung der Auktion, die für das erste Quartal 2019 geplant ist, führen. Die 5G-Versteigerung sollte bereits im Jahr 2018 stattfinden. Ein anhaltender Streit zwischen Bundesnetzagentur und Verkehrsministerium über die Auflagen machte den Termin im letzten Jahr unmöglich.
Die Bundesnetzagentur machte sich lange Zeit für investitionsfreundliche 5G-Auflagen stark. Durch den Druck der Politik wurden die Versorgungsverpflichtung verschärfte. Die Telekom hat diese Verschärfung beklagt: „Die verschärften Ausbauauflagen gehen deutlich über das hinaus, was die Bundesnetzagentur zuvor selbst als zumutbar und verhältnismäßig beschrieben hat.“ (Quelle: Welt) Die Umsetzung der Auflagen würde für die Netzbetreiber am Ende zu teuer.
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