Datenautomatik von o2 laut Gericht unzulässig
Das Landgericht München hat die Datenautomatik bei den o2-Tarifen beanstandet. Damit gab man einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) recht. Das Nachbuchen von Datenvolumen benachteiligte laut Gericht die Kunden und sei nicht transparent. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Telefónica Deutschland ist bereits in Berufung gegangen.
Am 11. Februar 2016 befasste sich das Landgericht München mit einer Klage gegen die Datenautomatik. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte das Nachbuchen von Inklusivvolumen bei den o2 Blue Tarifen beanstandet. Wie nun bekannt wurde, gab man den Verbraucherschützern bei ihrer Unterlassungsklage recht. Das Landgericht München bewertete die Datenautomatik als eine Zusatzleistung zum gebuchten Haupttarif, welche der Kunde noch einmal extra zustimmen müssen. Für Telefónica hingegen stellt die Datenautomatik einen Bestandteil der Hauptleistung des gewählten Tarifs dar. Dem Verbraucher (so das Gericht weiter) bleiben jedoch bei der Automatik nur wenige Mitbestimmungsrechte. In der aktuellen Form sei dazu das Nachbuchen von Volumen selbst für den aufmerksamen Verbraucher undurchsichtig, die weiteren Kosten für den gebuchten Tarif seien nicht absehbar. Hier reiche auch eine Info SMS vor der Nachbuchung nicht aus. Insgesamt liege laut Gericht eine Benachteiligung der Kunden vor.
Darüber hinaus vertritt das Unternehmen die Ansicht, dass für die Kunden der Mechanismus zur Datenautomatik transparent ist. Die Nutzer werden auf unterschiedlichen Kanälen darüber informiert, dass die Datenautomatik ein Bestandteil des gewählten Tarifs ist. Informiert wird z.B. im Mobilfunkvertrag, in Produkt-Flyern zu Tarifen oder online. Schaut man sich die o2 Blue Tarife auf der Seite des Netzbetreibers an, hießt es dort „+ Datenautomatik“. Klickt man darauf, wird eine Info-Grafik zur Automatik von o2 aufgerufen. Sofern der Kunde die Datenvolumen-Erweiterung später nicht wünscht, kann der diese auf Wunsch auch deaktivieren. Dies ist möglich über den Anruf beim Kundenservice, im Shop, über Live-Chat oder schriftlich.
Telefónica Deutschland geht gegen Urteil in Berufung
Das Urteil (AZ 12 O 13022/15) des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Dazu ist o2 bereits in Berufung gegangen. Der Fall wird erneut vor dem Oberlandesgericht München ausgerollt und verhandelt. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Man darf gespannt sein, ob die nächste Instanz ebenso der Argumentation der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) folgt. Für die Kunden ändert sich damit vorerst nichts, die Datenautomatik bleibt bei den o2 Blue Tarifen weiterhin enthalten.
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Die Verbraucherschützer hatten neben o2 auch gegen Vodafone geklagt. Am 12. August 2016 wird in Düsseldorf über die Zulässigkeit der Datenautomatik bei Vodafone (SpeedGo) verhandelt.