Datenautomatik: Inklusivvolumen richtig teuer
Die Datenautomatik ist ein Bestandteil vieler LTE-Tarife von Drillisch. Die Discounter vermarkten die Automatik gerne als praktischen Tarifbestandteil. Auf diese Weise haben Kunden immer ausreichend Datenvolumen zum Surfen. Die Datenautomatik ist richtig teuer. Die Option lässt sich im Regelfall jedoch deaktivieren.
Das Infoportal 4G.de beschäftigt sich täglich mit Mobilfunktarifen. Besonders bei den Discountern bieten die Tarife immer mehr Leistung und werden günstiger. Umso mehr fällt uns die Datenautomatik bei vielen Marken von Drillisch ins Auge. Hier ist Inklusivvolumen richtig teuer. Ein Beispiel verdeutlicht es: LTE All 3 GB bei winSIM kostet aktuell 7,99 Euro pro Monat. Hat der Kunde das Volumen von 3 GB verbraucht, wird automatisch 200 MB für 2 Euro nachgebucht. Eine solche Nachbuchung erfolgt bis zu drei Mal. Am Ende zahlt der Kunde 6 Euro für 600 MB, beim winSIM-Tarif gibt es 3 GB für 7,99 Euro.

In höherwertigen Tarifen gibt es drei Datenpakete von 300 MB für jeweils 2 Euro. Etwas „großzügiger“ ist man bei Yourfone. Hier bekommen Kunden teilweise 500 MB für 3 Euro pro Nachbuchung. Die Discounter bewerben die Datenautomatik als echten Vorteil: So haben Sie immer genügend Inklusivvolumen zum Surfen, heißt es. Es mag durchaus bequem sein, auch nach dem Verbrauch des Datenvolumens weiter mit Highspeed zu surfen, unterm Strich sind diese Datenpakete einfach nur unverhältnismäßig teuer.
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Auch dies muss man sagen: Beim Thema hat sich viel getan. Früher war die Automatik noch ein fester Bestandteil von vielen Drillisch Tarifen wie auch o2 Tarifen. Mittlerweile lässt sich die Datenautomatik schriftlich, telefonisch und in der persönlichen Servicewelt deaktivieren. Der Kunden muss nur von sich aus aktiv werden. Die Mobilfunkdiscounter hoffen auf den bequemen Verbraucher, der die Option nicht deaktiviert und immer wieder ein Datenpaket in Anspruch nimmt.
Die Datenautomatik rechtlich betrachtet
Den Verbraucherschützern war die Automatik lange ein Dorn im Auge. Gegen die damalige Praxis von o2 ging die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor. Nach mehreren Gerichtsinstanzen gab der Bundesgerichtshof im Oktober 2017 Telefónica Deutschland in der Sache recht. Die Begründung: In den Verträgen sei die Klausel eindeutig formuliert, der Kunde sei sich der Zusatzkosten bewusst. Doch der Streit verdeutlichte auch o2 und Drillisch, dass die Datenautomatik als fester Tarifbestandteil bei vielen Kunden nicht gut ankam. Nach und nach erlaubten immer mehr Mobilfunkdiscounter eine Deaktivierung der Option.
(Bildquelle Beitragsbild: © Astarot – stock.adobe.com)