Bundesregierung streitet über lokales Roaming

Lokales Roaming gilt für die Bundesregierung als Wunderwaffe gegen Funklöcher auf dem Land. Das TKG sollte entsprechend geändert werden. Doch nun herrscht Uneinigkeit in der Bundesregierung. Das Finanzministerium blockiert die Regelung und hat einen eigenen Entwurf. Eine Expertenanhörung soll für Klarheit sorgen.

Lokales Roaming heißt für viele Politiker das Zauberwort gegen Funklöcher auf dem Land. Hat ein Anbieter eine Ortschaft nicht ausgebaut, können seine Kunden einfach das Mobilfunknetz des Konkurrenten nutzen. In der Praxis könnte es zum Beispiel so aussehen. Ein o2-Kunde hat kein Netz auf dem Land und bucht sich automatisch in das Netz der Telekom ein. Telefónica Deutschland zahlt dem Bonner Netzbetreiber ein Entgelt für lokales Roaming. So könnten nach dem Willen der Politik bereits in kurzer Zeit Funklöcher in ländlichen Regionen Geschichte sein.

Lokales Roaming
Funklöcher sollen bald Geschichte sein (Bildquelle: istockphoto.com, Yuri Arcurs)

Über Monate war sich die Bundesregierung einige, dass eine solche Regelung die Versorgung mit Mobilfunk deutlich verbessern kann und viele Probleme lösen würde. Mit einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes könnte man lokales Roaming für die Netzbetreiber festschreiben. Doch nun gibt es so kurz vor der Gesetzesänderung es einen Streit in der Regierung.

Newsletter abonnieren!

  

Monatlich exklusive und hilfreiche News, Infos, Angebote und Tipps aus der LTE- und 5G-Szene für Sie. Abmeldung jederzeit möglich! Hinweise zu Datenschutz, Analyse und Widerruf erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Das Finanzministerium unter Minister Olaf Scholz hat in letzte Minute einen eigenen Entwurf eingebracht. Auch dieser Entwurf spricht sich für lokales Roaming aus, sieht jedoch eine hohe Hürde vor. So muss ein Anbieter bereits 95 Prozent der Haushalt abgedeckt haben, um die Mobilfunknetze der Konkurrenten mitnutzen zu können. Eine solche Regelung würde für einen Neueinsteiger wie United Internet die Mitnutzung von Netzen unmöglich machen. Der Konzern hat bereits angekündigt, sich an der 5G-Auktion zu beteiligen. CEO Dommermuth möchte ein viertes Netz in Deutschland aufbauen. Weiterhin ist sich die Bundesregierung über die Höhe der Entgelte für lokales Roaming uneinig.

Expertenanhörung soll für Klarheit sorgen

Beim Thema herrschen aktuell noch viele Unklarheiten. So gibt es neben rechtlichen Fragen noch Zweifel an der technischen Umsetzung. Eine Expertenanhörung am 13. Februar im Ausschuss für Verkehr und Digitalisierung soll alle Zweifel ausräumen. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ulrich Lange (CSU) äußert sich wie folgt zur Anhörung: „Die heutige Anhörung hat sowohl rechtlich als auch technisch sehr viel Klarheit gebracht. Lokales Roaming ist technisch machbar. Außerdem ist es geradezu geboten, jetzt auch rechtlich für Klarheit zu sorgen.“ (Quelle: CDU/CSU Fraktion)

Die Experten sind ein Juraprofessor und Vertreter des Fraunhofer-Instituts. Sie werden bei der Anhörung keinen Zweifel lassen. Lokales Roaming lässt sich technisch ohne großen Aufwand für die Netzbetreiber umsetzen, dazu gebe es keine rechtlichen Bedenken. Doch auch dies sei gesagt. Der Ausschuss für Verkehr und Digitalisierung hat Experten geladen, die sich ganz im Sinne der Bundesregierung äußern. Es gibt auch gegenläufig Meinung zum Thema lokales Roaming.

(Bildquelle Beitragsbild: © Manuel Schönfeld – stock.adobe.com)

Empfohlene Beiträge

Schreibe einen Kommentar

lte-1200pxMobilfunk