Bundesnetzagentur bemängelt Teile von StreamOn der Telekom
Die Bundesnetzagentur hat erneut Teile von StreamOn bemängelt und die Deutsche Telekom verbindlich verpflichtet, die kostenlose Option bei den Magenta Mobil Tarifen anzupassen. Der Bonner Netzbetreiber kann die Behördenentscheidung nicht nachvollziehen. Das Unternehmen hat angekündigt vor Gericht zu ziehen.
Im Oktober 2017 hat die Bundesnetzagentur Teile von StreamOn bemängelt. Die Deutsche Telekom erhielt zwei Wochen, um die kostenlose Option entsprechend anzupassen. Später verlängerte die Behörde diese Frist bis zum 10. November. Die Telekom ließ StreamOn auch nach diesem Termin unverändert und kündigte an, das Gespräch mit der Bundesnetzagentur zu suchen. Die Gespräche führten offenbar zu keiner Einigung. Heute hat die Regulierungsbehörde angekündigt, dass man auf eine Anpassung der Option besteht. Die Streitpunkte sind unverändert. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, hat die Position der Behörde noch einmal verdeutlicht.
In einer Presseerklärung heißt es: „StreamOn muss dem Roam-Like-At-Home-Prinzip entsprechen und Kunden muss Videostreaming in einer ungedrosselten Bandbreite zur Verfügung stehen. Im Interesse der Kunden sorgen wir dafür, dass StreamOn den Vorgaben zu Roaming und zur Netzneutralität Rechnung trägt.“ (Quelle: Pressemitteilung) Der Bonner Netzbetreiber muss nun bis Ende März 2018 nachbessern, sonst kann die Bundesnetzagentur ein Bußgeld bis 500.000 Euro verhängen. Die Geldbuße soll laut TKG §149 „den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen.“ So könnte das Bußgeld nach Einschätzung von Experten sogar höher ausfallen.
Deutsche Telekom legt Widerspruch ein
Die Deutsche Telekom hat auf die Entscheidung der Bundesnetzagentur bereits reagiert. In einer Pressemittelung mit der Überschrift „Wir kämpfen für unsere Kunden“ heißt es, für die Nutzer und Partner ändert sich bei StreamOn zunächst nichts. Der Netzbetreiber kann die Entscheidung der Behörde nicht nachvollziehen und hat einen Widerspruch angekündigt. Nun wird die Streitfrage vor Gericht geklärt. Die Pressemitteilung der Telekom zeigt, der eigentliche Knackpunkt ist das Roam-Like-At-Home-Prinzip: „Die Bonner Regulierer verlangen, dass StreamOn auch im EU-Ausland angeboten werden muss. Sie begründen dies mit der Roaming-Verordnung. Das wäre das Ende des kostenlosen Angebots, weil es für uns nicht wirtschaftlich machbar ist.“ (Quelle: Pressemitteilung)
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Eine Nutzung von StreamOn würde eine unkalkulierbare Kostenfalle bedeuten. Golem.de hatte vor einigen Wochen vorgerechnet, dass das Streamen eines Spielfilmes (90 Minuten) im Ausland die Telekom 26 Euro kosten würde. Aktuell hat das Unternehmen 700.000 StreamOn-Kunden und die Zahl wächst weiter. Der Netzbetreiber hat es bereits hervorgehoben. Wenn die Kunden das Zero Rating Angebot auch im Ausland nutzen können, kann der Dienst nicht mehr kostenfrei angeboten werden.
Für Telekom-Kunden dürfte erst einmal wichtig sein: Bei StreamOn ändert sich in den nächsten Monaten nichts. Es dürfte einige Zeit dauern, bis der Streit mit der Bundesnetzagentur gerichtlich geklärt ist und Klarheit herrscht.
(Bildquelle Beitragsbild: Bundesnetzagentur)