Bundesnetzagentur: o2 und Telekom erreichen Zwischenziele

Die Bundesnetzagentur hat Ende 2019 die Erfüllung der Auflagen aus der Auktion 2015 überprüft. Keiner der Netzbetreiber konnte die Verpflichtungen vollständig erfüllen. Nun meldet die Regulierungsbehörde, Telefónica Deutschland und Telekom haben wichtige Zwischenziele bei der Nachfrist erfüllt.

Ende 2019 prüfte die Bundesnetzagentur, ob Deutsche Telekom, Vodafone und o2 die Auflagen bei der Auktion 2015 erfüllen konnten. Bei der Überprüfung zeigte sich, dass keiner der Netzbetreiber die Auflagen vollständig erfüllen konnte. Besonders o2 verfehlte die notwendige LTE-Netzabdeckung von jeweils 97 Prozent (nach Bevölkerung) in den meisten Bundesländern deutlich. Aber auch die Telekom musste im Saarland (95,43 Prozent), Baden-Württemberg (96,01 Prozent) und Rheinland-Pfalz (96,48 Prozent) nachbessern. Die Auflage bei Schiene (98 Prozent) und Bundesautobahnen (100 Prozent) konnte keine Netzbetreiber erfüllen.

o2 hat 3040 LTE-Stationen errichtet (Bildquelle: ©salita2010 – stock.adobe.com)

Die Bundesnetzagentur setzte daraufhin den Mobilfunkanbietern eine Nachfrist mit Zwischenzielen. Wie die Behörde in einer Pressemitteilung meldet, konnten nun o2 und Telekom die Zwischenziele erfüllen. Telefónica Deutschland hat bis zum 31. Juli 2020 insgesamt 3040 LTE-Stationen in Betrieb genommen. Der Netzbetreiber vermied so eine Geldstrafe von 600.000 Euro. Bis Ende September muss o2 noch 1900 LTE-Stationen in Betrieb nehmen, bis Ende 2020 sind noch 2660 LTE-Stationen zu realisieren.

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Die Deutsche Telekom versorgt mittlerweile alle Bundesländer mit 97 Prozent (nach Bevölkerung). Der Netzbetreiber konnte die Auflage früher (September 2020) als erwartet erfüllen. Bis Ende des Jahres muss die Telekom noch die Verkehrswege vollständig erfüllen. Vodafone  konnte die Zwischenziele bisher nicht erfüllen, der Netzbetreiber hat noch bis Ende September 2020 Zeit.

Strenge Auflagen der Bundesnetzagentur

Die Auflagen der Bundesnetzagentur aus der Auktion 2015 waren im Vergleich zu den Versorgungsverpflichtungen der Auktion 2010 deutlich strenger. Dies zeigt sich daran, dass keiner der Netzbetreiber die Verpflichtungen vollständig erfüllen konnte. Die Behörde setzte daraufhin Deutsche Telekom, Vodafone und o2 eine Frist bis Ende 2020 mit Zwischenzielen. Viele Beobachter kritisierten diese Entscheidung einer neuen Frist und forderten stattdessen eine Geldstrafe. Die Bundesnetzagentur argumentierte, dass eine Geldstrafe wenig bringe und die LTE-Netzabdeckung sich nicht verbessere.

(Bildquelle Beitragsbild: ©serhio777- stock.adobe.com)

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