Bundesnetzagentur: Internet (DSL und LTE) langsamer als versprochen

Die Bundesnetzagentur wertete innerhalb eines Jahres 160.000 Breitbandverbindungen aus. Dabei zeigten die Messungen, Kunden surfen nur sehr selten mit den vertraglich zugesagten Geschwindigkeiten. So erhalten im Festnetz etwa die Hälfte der Kunden 60 Prozent der versprochenen Bandbreite. Im Mobilfunk fallen die Zahlen noch schlechter aus.

Die Bundesnetzagentur hat die Verbraucher in Deutschland dazu aufgerufen, die Geschwindigkeit ihres Internetanschlusses zu messen. Im Zeitraum von 25. September 2015 bis zu 25. September 2016 führten Internetnutzer etwa 160.000 Messungen durch. 106.159 valide Messungen entfielen auf das Festnetz, während 53.651 valide Messungen über eine Mobilfunkverbindung durchgeführt wurden. Die Auswertung zeigte, dass nur ein kleiner Teil der Kunden mit der vertraglich versprochenen Übertragungsrate surft. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, bewerte das Ergebnis wie folgt. „Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erreichen Kunden oft nicht die maximale Geschwindigkeit, die ihnen in Aussicht gestellt wurde. […]. Immerhin aber hat die Hälfte der Nutzer bei allen betrachteten Anbietern im Festnetz mindestens 60 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate erreicht, bei einzelnen Anbietern sogar über 90 Prozent.“ (Quelle: Pressemitteilung)

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Jochen Homann: Die Messungen erhöhen den Druck auf die Anbieter (Bildquelle: Bundesnetzagentur)

Die Messungen würden laut Homann für mehr Transparent sorgen und den Handlungsdruck auf die Netzbetreiber erhöhen. Am schlechtesten fielen die Messungen bei ADSL-Anschlüssen in der Breitbandklasse zwischen 8 bis 18 Mbit/s aus. Hier surften Kunden besonders selten mit den versprochenen Übertragungsraten. Eine weitere Auffälligkeit zeigt die Untersuchung der Bundesnetzagentur bei den Kabelanbietern. Bei der Breitbandklasse zwischen 200 bis 500 Mbit/s mussten Kunden besonders in den Abendstunden Einbußen bei der Geschwindigkeit hinnehmen. Im Mobilfunk fiel das Ergebnis der Untersuchung deutlich schlechter als im Festnetz aus. Dort erreichten nur 30 Prozent der Nutzer die Hälfte der versprochenen Übertragungsraten. Letztendlich sind diese Zahlen für ein Shared Medium nicht überraschend.

Politik fordert Konsequenzen für Anbieter

Wie so häufig gibt es nach einer solchen Studie von Verbraucherschützern und Politikern den Ruf nach Konsequenzen für die Netzbetreiber. Die Rede ist zum Beispiel von Bußgeldern oder Schadensersatzzahlungen an Kunden. Dabei sind diese Forderungen nicht neu. Die Bundesnetzagentur arbeitete im Juli 2014 an einer Transparenzverordnung für Telefon- und Internetanbieter. Anbieter sollten dazu verpflichtet werden, den Kunden reale Übertragungsraten zu nennen. Das Papier musste Mitte 2014 noch verschiedenen Ministerien und den Bundestag vorgelegt werden. Eine Transparenzverordnung wurde Ende 2016 vom Bundestag verabschiedet. Ab Juni 2017 müssen Netzbetreiber zumindest transparenter über Übertragungsraten informieren.

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In der Vergangenheit gab es bereits Forderungen, welche noch weiter gingen. Im Mai 2013 wollte der damalige Bundeswirtschaftsminister Rösler eine Verordnung verabschieden, welche die Netzbetreiber zu den vertraglich versprochenen Übertragungsraten zwingen sollte. Experten taten dies damals als Wahlkampfgeplänkel ab. Nun befinden wir uns wieder vor einer Bundestagswahl. Die Forderungen nach einer Verpflichtung für vertraglich zugesicherte Übertragungsraten werden in der Politik nun wieder lauter.

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