Bundesnetzagentur verhängt Geldstrafe gegen Mobilcom-Debitel
Mobilcom-Debitel muss eine Strafe von 145.000 Euro zahlen. Die Bundesnetzagentur wirft den Reseller unerlaubte Werbeanrufe und ungewollte Vertragsabschlüsse vor. Zahlreichen Kunden wurden Abos gegen ihren Willen untergeschoben. Die Behörde spricht gar von „Telefonterror“ bei den Werbeanrufen.
Die Bundesnetzagentur erhielt in der Vergangenheit zahlreiche Beschwerden über Mobilcom-Debitel. Nach eingehender Prüfung verhängt die Regulierungsbehörde nun eine Geldstrafe von 145.000 Euro gegen den Reseller. In der Pressemitteilung wird Präsident Jochen Homann wie folgt zitiert: „Mobilcom hat das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbrauchern in großem Umfang ungewollte Vertragsabschlüsse unterstellt. Gegen solche Unternehmen verhängen wir hohe Bußgelder“ (Quelle: Pressemitteilung) Die Bundesnetzagentur spricht in ihrer Mitteilung gar von „Telefonterror trotz Werbeverbot“.
Was ist konkret passiert? Verbraucher beschwerten sich über unerlaubte Werbeanrufe von Mobilcom-Debitel. Die Anrufe erfolgten auch dann noch, als eine teilweise schriftliche Untersagung gegen weitere Werbeanrufe vorlag. In diesem Zusammenhang fällt auch der Begriff „Telefonterror“. Noch gravierender dürfte es sein, dass den Kunden ungewollt Verträge bzw. Abos mit Drittanbietern untergeschoben wurden. Hierbei handelte es sich um Abos von Hörbüchern, Zeitschriften, Video on Demand Diensten, Sicherheitssoftware oder Handy-Verträgen. Solche Vertragsabschlüsse mit Drittanbieter erfolgten, obwohl Nutzer sich ausdrücklich dagegen aussprachen oder nur Informationen anforderten.
Vergleichen Sie hier die LTE- und 5G-Verfügbarkeit jeder beliebigen Adresse in ganz Deutschland.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Mobilcom-Debitel kann gegen die Geldstrafe einen Einspruch erheben, das Urteil der Bundesnetzagentur ist damit noch nicht rechtskräftig. Ob der Reseller sich für einen Einspruch entscheidet, ist nicht bekannt.
Verbraucher sollten Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen
Ein Vorgehen gegen Mobilcom-Debitel war nur möglich, weil zahlreiche Verbraucher die Bundesnetzagentur auf die unerlaubten Werbeanrufe und die Abos von Drittanbietern verwiesen haben. Es ist wichtig, dass Verbraucher bei Verstößen eine Beschwerde bei der Regulierungsbehörde einreichen. Die Bundesnetzagentur hat hierzu eine extra Seite eingerichtet.
Auf dieser Seite finden Nutzer Formulare zu verschiedenen Bereichen wie unerklärliche Drittanbieterleistungen auf der Rechnung, Warteschleifen, hochpreisige Hotlines oder unerlaubte Werbeanrufe. In wenigen Minuten können Verbraucher so ihre Beschwerde an die Bundesnetzagentur weiterleiten. Erst mit einer Beschwerde wird die Behörde auf Probleme aufmerksam und kann dagegen vorgehen.
(Bildquelle Beitragsbild: Bundesnetzagentur)
Hallo,
mir wurde von Mobilcom Debitel trotz ausdrücklicher Ablehnung am Telefon ein Abo über Freenet Video untergeschummelt. Ich wurde ANGEBLICH ügber der Laufzeit, des Beitrages mit einer Begrüßungsmail Informiert (die ich aber NIE erhalten habe) und hätte auf dieser mail ein Einspruch einlegen müssen. Da ich mein Konto Leider nicht häufig genug kontrolliert habe, haben mir Mobilcom Debitel über drei Monate den Betrag über Freenet Video von 9,99€ von meinem Konto abgezogen. Erst nach einem Berschwerdeschreiben via Internet mit Veröffentlichung (auch an Mobil…) wurde der Vertrag gekündigt. Mein Geld bekomme ich aber dennoch nicht zurückerstattet! Mobilcom Debitel ist der letzt Laden der mit Telefonterror und mails mich als Kunden bombardiert. Ich habe meinen Vertrag gekündigt und Rate das jeden der bei Mobilcom einen Vertrag hat. Anrufe die ich von Mobilcom immer noch erhalt drücke ich sofort weg. WIE GESAGT DER LETZTE LADEN…Fast schon korrupt
Mein Kommentar: Abzocke auf höchstem Niveau. Nie wieder mobilcom.debitel. Hätte nicht gedacht daß so was funktioniert. Schade.