Bundesnetzagentur: Anbieter sollen Kunden reale Übertragungsraten nennen
Wer kennt nicht die vagen Angaben der Internetanbieter? Im Vertrag heißt es so schön „bis zu 50 Mbit/s“. Doch was kommt am Ende beim Surfen raus? Sicherlich weniger als die versprochenen 50 Mbit/s, doch der Anbieter ist durch die dehnbare Formulierung „bis zu“ auf der sicheren Seite. Dies soll nun nach dem Willen der Bundesnetzagentur bald ein Ende haben. So arbeitet die Regulierungsbehörde an einer Transparenzverordnung für Telefon- und Internetanbieter. Die Verordnung soll die Anbieter dazu verpflichten, den Kunden vor Vertragsschluss reale Werte zur Datenübertragen mitzuteilen. So sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, gegenüber RP Online: „Es soll dem Kunden künftig also ein realer Wert mitgeteilt werden, nicht nur die Angabe eines theoretischen Maximalwerts von zum Beispiel 16 Megabit pro Sekunde“ (Quelle: RP Online)
Bevor die Transparenzverordnung in Kraft tritt, muss das Papier noch mehreren Ministerien und dem Bundestag vorlegt werden. Gut möglich, dass die Verordnung hier einige Veränderungen erfährt, welche nicht zwangsläufig dem Verbraucher zugute kommen. Dabei ist die Idee nicht neu. Im Mai 2013 wollte bereits der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Rösler eine ähnliche Verordnung verabschieden. Damals wollte man alle Anbieter von DSL und LTE zu den vertraglich angegebenen Übertragungsraten verpflichten. Experten kritisierten den Vorstoß des Bundeswirtschaftsministers vor einem Jahr als reines Wahlkampfgeplänkel.
Ist der Vorstoß der Bundesnetzagentur durchsetzbar?
Auch heute darf man sich die Frage stellen, wie realistisch die Pläne der Bundesnetzagentur sind. Die Übertragungsrate beim Surfen liegt von einer Vielzahl von Faktoren ab und kann temporär stark schwanken. Besonders im Bereich Mobilfunk als Shared Medium sollte es schwierig sein, verlässliche Angaben zur Surfgeschwindigkeit zu machen. Weiterhin stellt sich die Frage, wie ein Anbieter die reale Übertragungsrate für den einzelnen Kunden sozusagen individuell ermitteln kann.
Die Bundesnetzagentur sah noch vor einigen Jahren die Nennung realer Übertragungsrate kritisch. So hieß es auf die Forderung nach gesetzlichen Mindestübertragungsraten von Seiten der Regulierungsbehörde im Jahr 2009 in den gesetzlichen Vorgaben zum LTE-Ausbau: „Soweit […] eine bestimmte Übertragungsrate gefordert wird, weist die Kammer daraufhin, dass eine Mindestübertragungsrate im Verbraucherinteresse zwar sinnvoll erscheint, die Auferlegung einer solchen Verpflichtung telekommunikationsrechtlich jedoch nicht vorgesehen ist. Übertragungsraten sind von verschiedenen technischen Faktoren abhängig und können daher nicht vorgegeben werden.“ (Quelle: Bundesnetzagentur) Man darf nun gespannt sein, was in der Transparenzverordnung steht und wie die Regulierungsbehörde die realen und damit garantierten Übertragungsraten durchsetzen möchte.