Bundesnetzagentur: 800-MHz in Zukunft für einen Netzbetreiber?
Die Bundesnetzagentur plant die nächste Auktion, dabei könnte sich die Behörde für einen radikalen Schritt entscheiden. Es gibt Überlegungen, die 800-MHz-Frequenzen einen Netzbetreiber zu überlassen, die restlichen Anbieter müssten dann das Netz mieten. Die Regulierungsbehörde verspricht sich so eine bessere Versorgung.
Ende 2025 laufen die Nutzungsrechte der Frequenzen mit 800-, 1800- und 2600-MHz aus. Die Bundesnetzagentur plant bereits jetzt die Auktion für die Mobilfunkfrequenzen. Die Versteigerung soll 2023 oder 2024 stattfinden. Die Netzbetreiber haben sich zuletzt immer wieder gegen eine Auktion wie in der Vergangenheit ausgesprochen und plädieren stattdessen für eine Verlängerung der Nutzungsrechte für fünf Jahre. Die Bundesnetzagentur ist offen für andere Modelle der Frequenzvergabe, wie ein Strategiepapier zeigt.
In diesem Papier stellt die Behörde fünf Szenarien vor, wie die Frequenzen vergeben werden könnten. Die Regulierungsbehörde hat besonders die 800-MHz-Frequenzen im Blick, die für eine Flächenversorgung besonders wichtig sind. Die Bundesnetzagentur spielt neben einer klassischen Auktion (Szenario 1) die Verlängerungen der Nutzungsrechte durch (Szenario 2). Szenario 4 setzt auf eine Mischung von Versteigerung und Verlängerung, während ein Ausschreibungsverfahren bei Szenario 5 thematisiert wird.
Geht die Bundesnetzagentur einen neuen Weg?
Besonders interessant ist das Szenario 3 der Bundesnetzagentur. Die Behörde möchte die Frequenzen mit 800-MHz an einen Netzbetreiber vergeben, die anderen Anbieter müssten sich dann über National Roaming einmieten. Die Regulierungsbehörde verspricht sich von diesem Modell eine flächendeckende Grundversorgung mit guter Bandbreite (2 x 30 MHz), besonders Menschen auf dem Land würden von Szenario 3 profitieren.
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Weiterhin weist die Bundesnetzagentur darauf hin, dass es mit diesem Modell zu keiner weiteren Vervielfachung der Infrastruktur in der Fläche kommen würde, was im Sinne von Natur- und Klimaschutz ist. Entscheidet sich die Behörde zu diesem radikalen Schritt? In der Vergangenheit gab es immer wieder Spekulationen um das Vergabeverfahren bei den Frequenzen, am Ende entschied sich die Regulierungsbehörde für eine klassische Versteigerung.
Eine Auktion mit vier Bietern ist jedoch problematisch. Das Frequenzspektrum mit 800-MHz ist begrenzt, die vier Teilnehmer könnten sich bei diesen Frequenzen gegenseitig hochbieten und es würde erneut eine teure Auktion. Diese Befürchtung hat zuletzt Vodafone-Chef Hannes Ametsreiter geäußert. Auch die Bundesnetzagentur spricht in ihrem Strategiepapier bei Szenario 1 von der Gefahr eines erhöhten Bieterwettbewerbs.
(Bildquelle Beitragsbild: © Zarathustra – stock.adobe.com)