Bundesnetzagentur gibt 5G-Auflagen bekannt

Die Bundesnetzagentur hat die Auflagen zu 5G veröffentlicht. Der Ausbau des 4G-Nachfolgers soll in zwei Etappen erfolgen. Die Behörde ruft die Netzbetreiber dazu auf, freiwillig durch National Roaming auf dem Land zu kooperieren. Diensteanbieter sollen einen Zugang zur schnellen Mobilfunktechnologie bekommen.

Heute hat die Bundesnetzagentur die Versorgungsauflagen zu 5G in der endgültigen Fassung veröffentlicht. Laut Präsident Homann hat man auf die zahlreichen Stellungsnahmen reagiert und die Auflagen entsprechend angepasst: „Wir haben unseren ursprünglichen Entwurf im Lichte der zahlreichen Stellungnahmen überarbeitet. Dabei hatten wir im Blick zu behalten, was technisch, wirtschaftlich und rechtlich möglich ist. […]. Die Auflagen umfassen nun auch die Versorgung der Landstraßen, Wasserstraßen und Schienenwege. Im Gegenzug haben wir die Möglichkeiten zu Kooperationen zwischen den Netzbetreibern gestärkt und eine gegenseitige Anrechnung der Versorgung vorgesehen.“ (Quelle: Pressemitteilung)

Bundesnetzagentur
Die Behörde hat die 5G-Auflagen vorgestellt (Bildquelle: Bundesnetzagentur)

5G-Ausbau in zwei Etappen

Der 5G-Ausbau soll in zwei Stufen erfolgen, als Fristen für die Verpflichtungen gelten 2022 und 2024. Bis Ende 2022 müssen die Netzbetreiber folgende Auflagen (mindestens 100 Mbit/s) erfüllen:

– mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland

– alle Bundesautobahnen

– die wichtigsten Bundesstraßen

– die wichtigsten Schienenwege

Für Ende 2024 gelten folgende Verpflichtungen:

– alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s

– alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s

– die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens 50 Mbit/s

– alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s

Für alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen ist eine Latenz von 10 ms vorgeschrieben, um autonomes Fahren zu ermöglichen. Die Bundesnetzagentur fordert die Netzbetreiber beim Ausbau der Verkehrswege zur Kooperation auf.

Bundesnetzagentur ruft zu Kooperation bei 5G auf

Kooperation ist eines der Schlüsselwörter bei den 5G-Auflagen. Telekom, Vodafone und o2 sollen auf dem Land zusammenarbeiten. Es reiche es aus, wenn ein Netzbetreiber in einer wirtschaftlich unattraktiven Region ausbaut und daraufhin National Roaming erlaubt. Eine Zusammenarbeit zwischen den Anbieter soll auf freiwilliger Basis erfolgen. Die Bundesnetzagentur will Verhandlungen als Schiedsrichter begleiten. Darüber hinaus gelten bestimmte Verpflichtungen für alle Netzbetreiber. So müssen Telekom, Vodafone und o2 jeweils 1000 5G-Basisstationen und 500 Basisstationen in „Weißen Flecken bis Ende 2022 errichten.

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Die Bundesnetzagentur schafft weiterhin Regelungen, um Diensteanbieter zu stärken. Die Netzbetreiber müssen mit Mobilfunkdiscountern und Resellern über die Mitnutzung von Funkkapazitäten verhandeln, auch hier tritt die Regulierungsbehörde als Schiedsrichter auf. Bei der Auktion Anfang 2019 versteigert die Behörde wie angekündigt lokale Frequenzen für Unternehmen. Auf diese Weise sollen 5G-Netze für Industrieanwendungen auf einem Betriebsgelände ermöglicht werden.

(Bildquelle Beitragsbild © iaremenko – stock.adobe.com)

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