Bundeskartellamt fordert vierten Netzbetreiber

Das Bundeskartellamt hat sich in einer offiziellen Stellungnahme für einen vierten Netzbetreiber ausgesprochen. Die Bundesnetzagentur soll Deutsche Telekom, Vodafone und o2 zum National Roaming verpflichten, um den Ausbau eines vierten Netzes zu ermöglichen. Weiterhin sollen Drittanbieter Zugang zu LTE und 5G bekommen.

Anfang August hat sich Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamts, in einem Interview für einen vierten Netzbetreiber ausgesprochen. Nun fordert die Behörde in einer offiziellen Stellungnahme eine vierte Kraft auf dem deutschen Mobilfunkmarkt. Das Bundeskartellamt möchte damit ein Signal setzen. Bald entscheidet die Bundesnetzagentur über die Auflagen für die 5G-Auktion, die Anfang 2019 stattfindet. Es hängt maßgeblich von den Auflagen der Bundesnetzagentur ab, ob ein vierter Netzbetreiber in Deutschland überhaupt möglich wird.

andreasmundt
Andreas Mundt macht sich für einen vierten Netzbetreiber stark (Bildquelle: Bundesnetzagentur)

In der Stellungnahme vom Bundeskartellamt heißt es konkret: „Aus Sicht des Bundeskartellamtes wäre es für den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt wünschenswert, wenn es im Rahmen der Auktion zu einem Marktzutritt eines vierten Netzbetreibers käme. Weiterhin wäre es wettbewerblich von hoher Bedeutung, dass Diensteanbieter und Mobile Virtual Network Operator (MVNOs) einen Anspruch auf angemessenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Mobilfunknetzen erhalten bzw. behalten.“ (Quelle: Pressemitteilung)

Verfügbarkeit testen!

  

Vergleichen Sie hier die LTE- und 5G-Verfügbarkeit jeder beliebigen Adresse in ganz Deutschland.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Neben dem Wunsch nach mehr Wettbewerb durch einen vierten Netzbetreiber fordert die Behörde einen Zugang für MVNO zu LTE und 5G. Die Telekom und Vodafone weigern sich bis heute, vielen Discountern und Resellern einen Zugang zu 4G zu bieten. Da die Öffnung der LTE-Netze nicht freiwillig geschieht, regt das Bundeskartellamt einen verpflichtenden Zugang zu 4G an. Weiterhin fordert die Behörde eine Verpflichtung zum National Roaming. Nur wenn ein neuer Netzbetreiber die Mobilfunknetze von Telekom, Vodafone und o2 mitnutzen kann, ließ sich ein viertes Netz in Deutschland aufbauen. Die Bundesnetzagentur hat hingegen rechtliche Bedenken gegen eine Verpflichtung zu National Roaming.

Experten halten vierten Netzbetreiber für unrealistisch

Die Stellungnahme des Bundeskartellamts dürfte vor allem Ralph Dommermuth begrüßen. Der United Internet-Chef hatte sich in den letzten Wochen und Monaten immer wieder für National Roaming als Auflage bei der 5G-Auktion geworben. Unter diesen Umständen würde United Internet um die 5G-Frequenzen mitbieten.

Bei allen Diskussionen um eine vierte Kraft auf dem Mobilfunkmarkt. Experten halten einen vierten Netzbetreiber in Deutschland für unrealistisch. Das Beratungsunternehmen Redburn glaubt nicht an einen neuen Anbieter hierzulande. Die Fusion von o2 und E-Plus liege wenige Jahre zurück. Die Netzintegration ist erst Ende 2018 abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund ist es unrealistisch, ab dem Jahr 2019 einen neuen Netzbetreiber auf den Weg zu bringen.

Weiterhin setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass drei investitionsstarke Anbieter besser seien, um die teure 5G-Infrastruktur aufzubauen. In den USA findet zum Beispiel aktuell eine Konsolidierung von vier auf drei Netzbetreiber statt. Vieles spricht so gegen eine vierte Kraft auf dem deutschen Mobilfunkmarkt.

(Bildquelle Beitragsbild: istockphoto.com, NexTser)

Empfohlene Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Mobilfunk5G