Breitband-Förderung: Kaum Geld für schlecht versorgte Bundesländer

Aus der Versteigerung der Funkfrequenzen für mobiles Breitband erhalten die Bundesländer 626 Millionen Euro. Die Verteilung der Fördergelder erfolgt nach dem Königssteiner Schlüssel. Hier profitieren wirtschaftsstarke Bundesländer, doch diese Länder haben bereits eine gute Versorgung mit Breitband-Internet. NRW erhält etwa mehr Fördermittel als alle neuen Bundesländer zusammen.

Aus der Auktion der Funkfrequenzen der Bundesnetzagentur fließen 1,33 Mrd. Euro als Fördergelder in den deutschen Breitbandausbau, 626 Millionen Euro stehen den Bundesländern zur Verfügung. Die Verteilung der Gelder erfolgt nach dem sogenannten Königssteiner Schlüssel. Der Schlüssel regelt nach Steueraufkommen und Bevölkerungszahl, welche Lasten die 16 Bundesländer tragen müssen oder wie diese an Einnahmen beteiligt werden. Dieses etablierte Verteilungsverfahren ist jedoch beim Breitbandausbau höchst problematisch, wie eine Analyse des Infoportals 4G.de ergeben hat.

Gerade wirtschaftsstarke Bundesländer mit einer guten Breitbandversorgung erhalten über den Königssteiner Schlüssel überdurchschnittlich viele Gelder. Schlecht versorgte Länder bekommen hingegen nur einen Bruchteil der 626 Millionen Euro.

Gutversorgte Bundesländer erhalten Löwenanteil der 626 Millionen Euro

Das Infoportal 4G.de hat den Anteil an Fördergeldern und die Breitband-Verfügbarkeit (Haushalt in Prozent und mindestens 50 Mbit/s leitungsgebunden) in den jeweiligen Bundesländern miteinander verglichen. Die Zahlen stammen vom Breitbandbüro des Bundes und wurden dem Bericht zum Breitbandatlas (Ende 2014) des TÜV Rheinland entnommen, der im Auftrag des Verkehrsministeriums entstanden ist. Wir haben uns bei unserer Analyse für eine Abdeckung mit mindestens 50 Mbit/s entschieden, da dies den Breitbandzielen der Bundesregierung für 2018 entspricht.

Bundesland Anteil an Fördergeldern Bandbreite mind. 50 Mbit/s*
Nordrhein-Westfalen 132,8 Mio. 73,3 Prozent
Bayern 92,2 Mio. 64,5 Prozent
Baden-Württemberg 80,5 Mio. 69,7 Prozent
Niedersachsen 58,4 Mio. 69 Prozent
Hessen 46,1 Mio. 65,9 Prozent
Sachsen 31,8 Mio. 46,5 Prozent
Berlin 31,6 Mio. 89,5 Prozent
Rheinland-Pfalz 30,3 Mio. 62 Prozent
Schleswig-Holstein 21,3 Mio. 69,7 Prozent
Brandenburg 19,2 Mio. 37,8 Prozent
Sachsen-Anhalt 17,7 Mio. 38,5 Prozent
Thüringen 17,1 Mio. 40,8 Prozent
Hamburg 15,8 Mio. 88,2 Prozent
Mecklenburg-Vorpommern 12,7 Mio. 50,3 Prozent
Saarland 7,6 Mio. 64,9 Prozent
Bremen 6 Mio. 93,5 Prozent

*Stand Ende 2014 – Leitungsgebunden (Quelle: TÜV Rheinland)

Dabei zeigt sich, das NRW mit 132,8 Mio. Euro den Löwenanteil der Fördergelder bekommt, hier liegt die Breitbandverfügbarkeit mit mindestens 50 Mbit/s bei 73,3 Prozent. Auch Baden-Württemberg erhält, gemessen an der guten Breitbandversorgung von 69,7 Prozent im Ländle, beachtliche 80,5 Millionen Euro. Die drei großen Verlierer bei einer Verteilung nach dem Königssteiner Schlüssel sind Brandenburg (37,8 Prozent), Sachsen-Anhalt (38,5 Prozent) und Thüringen (40,8 Prozent). Die drei Flächenbundesländer erhalten zusammen gerade einmal 54 Millionen Euro.

Wie gravierend das Problem ist, zeigt sich, wenn man sich einmal die Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s nur in den ländlichen Regionen anschaut, auch hierzu gibt der TÜV Rheinland Auskunft. Hier bildet Thüringen mit 9,9 Prozent das Schlusslicht, während Sachsen-Anhalt (15,9 Prozent) und Brandenburg (19,8 Prozent) etwas besser dastehen. Im Vergleich liegt die Breibandverfügbarkeit mit mindestens 50 Mbit/s in den ländlichen Gebieten in NRW (39,8 Prozent) und Baden-Württemberg (31,3 Prozent) deutlich darüber.

Entscheidung über Verteilung der Gelder im Dezember 2014

Die Entscheidung die 626 Millionen nach dem Königssteiner Schlüssel zu verteilen, würde am 11. Dezember 2014 auf der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs (MPK) getroffen. Hierzu heißt es in der offiziellen Presseerklärung:

„Die den Ländern zustehenden Mittel werden über den ´Königsteiner Schlüssel´ verteilt. Wichtig ist, dass jene Länder, die besondere Bedarfe beim Breitbandausbau haben, auch bevorzugt aus dem Bundestopf bedient werden. […]. Im Osten stehen wir vor dem Problem, dass zahlreiche Netze, die in den neunziger Jahren auf- und ausgebaut wurden, nicht breitbandfähig sind. Hier ist daher ein besonderer Investitionsbedarf gegeben.“ (Quelle: Pressemittelung MPK)

Man wollte laut Pressemitteilung die Bundesländer mit besonderem Bedarf und bevorzugt im Osten berücksichtigen. Doch weshalb entschied man sich dann für eine Verteilung, in welcher NRW mehr Fördermittel bekommt, wie die neuen Bundesländer (inklusive Berlin) zusammen. Auf eine Anfrage von 4G.de beim Bundesverkehrsministerium und bei der MPK, ob es nicht zumindest Überlegung zu einer alternativen Verteilung der 626 Millionen gab, erhielten wir keine eindeutige Antwort. Setzten sich Ende 2014 bei der MPK die finanzstarken Geberbundesländer durch und pochten auf einer Verteilung nach dem Königssteiner Schlüssel? Man weiß es nicht. Klar ist nur, dass im Dezember 2014 eine Chance vergeben wurde, wirklich sinnvolle Impulse für den Breitbandausbau in Deutschland zu setzen.

Update

Mittlerweile haben wir eine Antwort von der MPK auf unsere Anfrage bekommen. Im Dezember 2014 wurden auf der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs durchaus auch Fragen nach einer alternativen Verteilung der 626 Millionen Euro diskutiert. So ging es etwa um die Frage, ob man die Gelder nach dem Ausbaugrad oder Bedarf beim Breitbandausbau verteilen sollte. Solche Überlegungen waren im Länderkreis nicht mehrheitsfähig und man entschied sich für eine Verteilung nach dem Königssteiner Schlüssel.

In der Antwort der MPK wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass es noch der Fördertopf des Bundes existiert, denn die Bundesländer haben nur die Hälfte der Einnahmen aus der Digitalen Dividende II bekommen. Hieraus werden besonders Gebiete berücksichtigt, welche die Ausbauziele (mindestens 50 Mbit/s bis 2018) allein mit den Mittel des Marktes nicht erreichen können.

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