Ausweispflicht bei Prepaid-Karten: Was ändert sich zum 01. Juli?
Bei Prepaid-Karten startet zum 01. Juli die Ausweispflicht. Wer eine SIM-Karte ohne Vertrag nutzen möchte, muss ein Ausweisdokument vorlegen. Das neue Gesetz soll der Terrorbekämpfung dienen und anonyme Kommunikation unmöglich machen. Viele Anbieter setzen auf das Video-Ident-Verfahren. Der Kunde muss sich über eine Kamera identifizieren.
In wenigen Tagen ist es so weit. Ab dem 01. Juli 2017 bekommt man Prepaid-Karten nur noch gegen die Vorlage eines Ausweisdokuments. Die Gesetzesänderung im Mobilfunk dient der Bekämpfung von Terrorismus. Kriminelle und Terroristen nutzen in der Vergangenheit immer Prepaid-Karten um anonym miteinander zu kommunizieren, dies soll nun der Vergangenheit angehören. Das neue Gesetz bedeutet für Anbieter der SIM-Karten einen größeren Aufwand. Nun muss man eine Vielzahl von Daten der Kunden erfassen. Viele Mobilfunkanbieter setzen auf das sogenannte Video-Ident-Verfahren. Hier identifiziert sich der Kunde über die Kamera eines Smartphones, Tablets oder Computers und zeigt einem Supportmitarbeiter seinen Ausweis.
In der Vergangenheit war der Erwerb einer Prepaid-Karte unkompliziert. Man kaufte die Mobilfunkkarte einfach an der Kasse. Beim Registrieren der Karte online konnte man einen Fantasienamen wie Donald Duck angeben, dies wurde nicht überprüft. Das neue Gesetz ändert dies und wirft bei vielen Verbrauchern Fragen auf. Das Infoportal 4G.de beleuchtet die Gesetzesänderung im Detail. Wir sagen Ihnen, was sich für Mobilfunk-Kunden ab dem 01. Juli 2017 ändert und wie die Identifizierung über das Video-Ident-Verfahren erfolgt.
Welche Daten müssen die Anbieter beim Erwerb von Prepaid-Karten erfassen?
Zum 01. Juli 2017 tritt der geänderte § 111 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Anbieter von Telekommunikationsdiensten beim Verkauf von Prepaid-Karten verschiedene Daten der Kunden aufnehmen. Dazu gehören zum Beispiel Rufnummer der SIM-Karte, Name, Anschrift und Geburtsdatum des Nutzers. Der Kunde muss sich über ein Ausweisdokument identifizieren. Dies kann der ganz normale Personalausweiß oder auch der Reisepass sein. Ebenso ausreichend ist jeder weitere amtliche Ausweis mit einem Bild des Inhabers oder ein Aufenthaltstitel. Diese Regelung dürfte für Ausländer und Austauschstudenten beim Erwerb von Prepaid-Karten wichtig sein.
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Im § 111 TKG ist die Rede davon, dass die Anschrift des Anschlussinhabers zu erfassen ist. Es wird ausdrücklich nicht der Wohnsitz im Gesetzestext genannt. Hier kann man auch eine Postadresse angeben, welche nicht der Wohnadresse entspricht. Dies ist sicherlich eine kleine Lücke im § 111 TKG. Der Gesetzgeber reagiert wahrscheinlich auf verschiedene ausländische Ausweisdokumente, wo kein Wohnsitz eingetragen ist. Der Kunde muss dann beim Erwerb einer Prepaid-Karte von sich aus eine Anschrift angeben. Hier zeigt sich bereits, dass der Kauf von SIM-Karten ohne Vertrag in Zukunft wesentlich komplizierter wird.
Dazu bedeutet die Registrierung der Kunden einen hohen Zeitaufwand. Viele Supermarkt-Ketten haben bereits angekündigt, dass man die Identifizierung der Mobilfunknutzer nicht mehr an der Kasse vornehmen möchte. Diese Ankündigung ist durchaus verständlich. Man stelle sich vor, ein Kunde kauft in einem Drogeriemarkt eine Prepaid-Karte. Die Registrierung kann etwa 5 Minuten und länger dauern, bis der Mitarbeiter an der Kasse alle Daten erfasst hat. Man denke dazu an die Situation, dass es einen Fehler gibt oder der Vorgang wiederholt werden muss. Weder Tankstelle, Supermarkt noch Drogerie wollen anderen Kunden solche Wartezeiten zumuten und man setzt auf das Video-Ident-Verfahren.
Video-Ident-Verfahren – Kunde identifiziert sich über Kamera
Viele Anbieter haben bereits ankündigt bei Prepaid-Karten auf das Video-Ident-Verfahren zu setzen. Dieses Verfahren gilt zum Beispiel für alle SIM-Karten, welche online erworben werden. Ebenso fallen alle Mobilfunkkarten ohne Registrierung im Ladengeschäft darunter. Die Deutsche Telekom nutzt das Verfahren in Zukunft zum Beispiel für Prepaid-Karten von ja! Mobil oder Penny. Diese Mobilfunkdiscounter kooperieren mit der Telekom-Tochter Congstar. Der Bonner Netzbetreiber beschreibt die Freischaltung der SIM-Karte in vier Schritten. Nach dem Kauf der Mobilfunkkarte ruft man eine spezielle Seite der Telekom zur Aktivierung auf. Dort gibt man Daten wie Kartennummer der SIM-Karte, persönliche Daten und Ausweisdaten ein. Dann erfolgt die eigentliche Identifizierung der Prepaid-Karte über die Kamera eines Smartphones oder Computers.
Der Kunde zeigt seinen Ausweis in die Kamera, ein Mitarbeiter prüft alle Daten und schaltet bei erfolgreicher Prüfung die SIM-Karte frei. Der Ausweis wird bei der Prüfung nicht gespeichert. Das Video-Ident-Verfahren dürfte bei anderen Mobilfunkanbietern vergleichbar ablaufen. Die Identifizierung der Kunden und die Freischaltung der Prepaid-Karten übernehmen häufig externe Dienstleister. Diese Anbieter stellen diese Leistung den TK-Unternehmen selbstverständlich in Rechnung. Ein Betrag von 5 Euro pro Kunde ist dabei realistisch und rentabel für die Dienstleister. Einzelne Experten erwarten steigende Preise im Bereich Prepaid. Mit der Gesetzänderung zum 01. Juli 2017 kommen neue Kosten auf die Mobilfunkanbieter zu, mittelfristig gibt man diese Kosten wohl an die Kunden weiter.
Fazit 4G.de
Man darf gespannt sein, wie gut das Video-Ident-Verfahren in Zukunft funktioniert. Dieses Verfahren dürfte bei Prepaid-Karten zum Standard werden. Die Mobilfunkanbieter versprechen eine schnelle und reibungslose Freischaltung der SIM-Karten. Die nächsten Wochen werden zeigen, wie gut die TK-Anbieter das neue Gesetz umsetzen. Die Neuregelung von § 111 TKG wurde im Vorfeld immer wieder kritisiert. In vielen anderen europäischen Ländern kann man weiterhin Prepaid-Karten ohne Ausweißpflicht erwerben. Ein vergleichbares Gesetz für Mobilfunkkunden gibt es neben Deutschland aktuell nur in Belgien. Die anonyme Kommunikation ist damit weiterhin möglich, Kriminelle und Terroristen können entsprechende SIM-Karten in anderen europäischen Ländern besorgen.
Solange es hier keine einheitliche europaweite Regelung gibt, bleibt die Neuregelung von § 111 TKG gegen die Terrorbekämpfung weitgehend wirkungslos und eine Insellösung. Am Ende dürfte vor allem ein bürokratischer Aufwand für die Telekommunikationsanbieter und Kunden entstehen.
Halo,
da wird wieder etwas auf dem Weg gebracht, ohne an die nach folgenden Konsequenzen zu denken. Am 12.07. habe ich per Mail die Nachricht erhalten, dass ich registriert und identifiziert bin. Trotzdem wurde ich bis heute nicht freigeschaltet. Niemand kann erklären warum das so ist. Es gibt auch keinen direkten Ansprechpartner. Die Hotline fordert Wucher – Gebühren und bringt einen auch nicht weiter.
Was für Möglichkeiten habe ich noch?
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Gröne