5G: Vermasselt die Politik den 4G-Nachfolger?
Die 5G-Auktion findet Anfang 2019 statt. Nun fordern die Grünen, die Versteigerung soll verschoben werden, bis das Telekommunikationsgesetz geändert wird. Die Auktion des 4G-Nachfolgers wurde bereits einmal verlegt, eine weitere Verschiebung wäre fatal. Mit immer neuen Wünschen gefährdet die Politik die digitale Zukunft Deutschlands.
Im ersten Quartal 2019 findet die 5G-Auktion statt. Die Bundesnetzagentur hat die endgültigen Auflagen für die Netzbetreiber Ende November bekannt gegeben, dies hindert die Politik nicht daran, immer wieder neue Wünsche zum 4G-Nachfolger zu äußern und Vorschläge einzubringen. Die Grünen fordern nun, die 5G-Auktion zu verschieben, bis das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert und lokales Roaming zur Pflicht wird. Doch eine Verlegung der Versteigerung wäre fatal. Einmal ist nicht klar, wann das TKG geändert wird, dazu wurde die Auktion schon einmal verschoben.

Die 5G-Auktion sollte bereits dieses Jahr stattfinden, der Termin für die Versteigerung war für Mitte 2018 angedacht. Doch ein anhaltender Streit zwischen dem Verkehrsministerium und der Bundesnetzagentur über die Versorgungsauflagen machte den ursprünglichen Termin unmöglich. Die CSU pochte auf besonders strenge Auflagen, während die Behörde immer wieder betonte, die Verpflichtungen müssten investitionsfreundlich sein. Am Ende kam die Bundesnetzagentur der Politik bei ihren Forderungen weit entgehen und verschärfte die 5G-Auflagen.
Kein weiterer Zeitverlust bei 5G möglich
Bei der Diskussion um die Versorgungsverpflichtungen wurde viel Zeit verloren. Schon Mitte 2018 kritisierten Experten, man hätte mit der Verschiebung der Auktion auf Anfang 2019 wertvolle Zeit verloren. Die Netzbetreiber brauchen Planungssicherheit, aus diesem Grund wäre eine frühe Versteigerung wünschenswert. In anderen Ländern wie England oder Italien ist die 5G-Auktion bereits gelaufen. Bei unseren Nachbarn in Österreich und der Schweiz dürfte die Versteigerung zu einem ähnlichen Zeitpunkt wie in Deutschland erfolgen. Hierzulande ist am also noch nicht zu spät daran, doch eine erneute Verschiebung sollte vermieden werden.
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Die Grünen argumentieren übrigens mit Rechtssicherheit für die Netzbetreiber. Nach der Änderung des Telekommunikationsgesetzes würde Klarheit bei den 5G-Auktion herrschen. Mit der Änderung des TKG soll lokales und regionales Roaming zur Pflicht werden. Befindet sich ein Nutzer in einem Funkloch, kann er das ausgebaute Mobilfunknetz des Konkurrenten nutzen. Laut der Bundesnetzagentur sei ein solches Roaming technisch sehr aufwendig und schwer durchsetzbar. Das Gesetz könnte genau das Gegenteil bewirken und einen Ausbau auf dem Land verhindern. Es sei für die Netzbetreiber unattraktiv, eine teure Infrastruktur mit 5G aufzubauen und dann der Konkurrenz die Mitnutzung zu erlauben.
Weiterhin warnt die Bundesnetzagentur die Politik vor möglichen Klagen von Telekom, Vodafone oder o2. Im Extremfall könnte ein Netzbetreiber bei der Auktion Anfang 2019 nicht teilnehmen.
Wunschkonzert der Politik bei den 5G-Auflagen
In den letzten Monaten wurde intensiv über die Versorgungsauflagen des 4G-Nachfolgers diskutiert. Aus der Politik kamen immer wieder neue Wünsche. So wurde zum Beispiel ein flächendeckendes Netz der kommenden Mobilfunktechnologie gefordert. Telekom-Chef Timotheus Höttges verglich auf dem Digitalgipfel in Nürnberg flächendeckendes 5G mit einer Forderung wie „Privatjets für alle“. Niemand in der Politik stelle jedoch die Frage, wie man ein flächendeckendes Netz finanzieren solle. Auch von der Bitkom gab es in der Vergangenheit Kritik an Forderungen nach einer Flächenabdeckung mit dem 4G-Nachfolger. Mit dem Frequenzspektrum für 5G sei eine Versorgung in der Fläche technisch nicht sinnvoll. Selbst eine internationale Organisation wie die GSMA schaltete sich im November 2018 in die Diskussion ein und stellte die Frage, ob deutsche Politiker „Nachhilfe in Ausbreitungs-Physik“ (Quelle: teltarif.de) brauchen.
Als Fazit kann man sagen: Die teuren Wünsche und immer wieder neue Forderungen der Politik gefährden die digitale Zukunft Deutschlands. Die Bundesnetzagentur hatte sich für investitionsfreundliche 5G-Auflagen stark gemacht. Durch den Druck der Politik wurden die Versorgungsauflagen am Ende deutlich verschärft. Mit der Forderung nach einer Verpflichtung zum Roaming konnte sich die Politik bei der Regulierungsbehörde nicht durchsetzen. Nun soll durch eine Änderung des TKG lokales und regionales Roaming sozusagen durch die Hintertür zur Pflicht werden. Am Ende dürfte der 5G-Ausbau für die deutschen Netzbetreiber aufgrund der vielen Verpflichtungen sehr teuer werden, dazu fallen Mrd.-Ausgaben für die Auktion Anfang 2019 an.
(Bildquelle Beitragsbild: © iaremenko – stock.adobe.com)