5G: Keine vierter Netzbetreiber in Deutschland

Die Bundesnetzagentur hat die 5G-Auflagen bekannt gegeben. Ein Pflicht zu National Roaming gibt es nicht. Ralph Dommermuth sieht aktuell kaum Chancen für einen vierten Netzbetreiber in Deutschland. United Internet nimmt wahrscheinlich nicht an der Frequenz-Auktion Anfang 2019 teil.

Letzte Woche hat die Bundesnetzagentur die Auflagen für 5G in der endgültigen Fassung veröffentlicht. Die Versorgungsverpflichtungen sehen keine Pflicht zu National Roaming vor. Eine Kooperation ist jedoch auf freiwilliger Basis möglich, die Bundesnetzagentur bieten sich als Schiedsrichter bei den Verhandlungen an. Für Ralph Dommermuth fehlt es an klaren Regeln für eine Zusammenarbeit und dem Netzzugang.

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Ein vierter Netzbetreiber ist aktuell unwahrscheinlich (Bildquelle: United Internet)

In einem Interview mit dem Handelsblatt äußerte sich der Chef von United Internet kritisch: „Wenn die Bundesnetzagentur sich nicht zu einem in vielen anderen Ländern üblichen, verpflichtenden National Roaming durchringen möchte, sondern stattdessen kommerzielle Einigungen vorschreibt, dann brauchen wir zumindest klare Regeln. Denn auf welcher Basis sollen ansonsten Preisverhandlungen […] laufen? […].Ohne ein klares Regelwerk gibt es keine Chancengleichheit.“ (Quelle: Handelsblatt)

Vierter Netzbetreiber würde für mehr Wettbewerb sorgen

Vor diesem Hintergrund sieht Ralph Dommermuth kaum die Möglichkeit, einen vierten Netzbetreiber in Deutschland zu etablieren. Auf die Frage, ob sich United Internet an der 5G-Auktion beteiligt, hieß es: „Es sieht momentan nicht besonders gut aus, aber bis zum 26. November ist ja noch etwas Zeit. Wir warten die endgültigen Bedingungen ab, […].“ (Quelle: Handelsblatt) Die Aussage klingt wie Zweckoptimismus. Größere Änderungen bei den Versorgungsauflagen sind unwahrscheinlich. Die Bundesnetzagentur sprach in der Pressemitteilung am Freitag von einem „finalen Entscheidungsentwurf“.

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Nach Ansicht von Dommermuth würde 1&1/Drillisch als vierter Netzbetreiber für mehr Wettbewerb in Deutschland sorgen: „Unser Angebot an Deutschland ist, dass wir von Anfang an ein echtes 5G-Netz bauen, auf Basis eines speziellen 5G-Antennenrasters. [..]. Denn durch unseren Markteinstieg käme das Oligopol [deutsche Netzbetreiber] sicher in Bewegung.“  (Quelle: Handelsblatt)

Bundesnetzagentur setzt auf Kooperation der Netzbetreiber

Die Regulierungsbehörde setzt auf ein freiwilliges National Roaming. Hier geht es nicht darum, einem vierten Netzbetreiber den Einstieg zu ermöglichen. Vielmehr ruft die Behörde zur freiwilligen Kooperation der Netzbetreiber auf: „Bei der Umsetzung der Versorgungsauflagen erwartet die Bundesnetzagentur eine Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern in Gebieten, in denen sich der Ausbau durch einen einzelnen Netzbetreiber wirtschaftlich nicht lohnt. Durch vermehrte Kooperationen, wie zum Beispiel Infrastruktur-Sharing und Roaming, können die Kosten zur Versorgung in der Fläche deutlich gesenkt werden.“ (Quelle: Pressemitteilung)

National Roaming soll eine Abdeckung mit 5G in der Fläche ermöglichen und gezielt Funklöcher auf dem Land schließen. Telekom, Vodafone und o2 müssen weiterhin Diensteanbietern einen Zugang zum 4G-Nachfolger bieten. Der Aufbau eines vierten Netzbetreibers scheint kein Ziel der Bundesnetzagentur zu sein, sonst hätte man die 5G-Auflage anderes formuliert.

(Bildquelle Beitragsbild: © Mikko Lemola – stock.adobe.com)

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