5G: Bundesnetzagentur erteilt National Roaming eine Absage

Anfang 2019 steht die 5G-Auktion an. In den letzten Monaten wurde viel für die Auflagen für die Netzbetreiber diskutiert. Nun hat die Bundesnetzagentur der Forderung nach National Roaming eine Absage erteilt. Ein vierter Netzbetreiber in Deutschland wird somit sehr unwahrscheinlich.

Anfang des kommenden Jahres werden die 5G-Frequenzen versteigert. In den letzten Monaten und Wochen gab es eine Vielzahl von Forderungen zu den Auflagen für die Netzbetreiber. United Internet-Chef Ralph Dommermuth fordert eine Verpflichtung von Telekom, Vodafone und o2 zum National Roaming, denn nur so könne man ein viertes 5G-Netz in Deutschland aufbauen. Die Bundesnetzagentur erteilt nun National Roaming eine Absage, wie das Handelsblatt berichtet. Der Wirtschaftszeitung liegen interne Unterlagen der Regulierungsbehörde vor.

Bundesnetzagentur
Die Behörde hat National Roaming eine Absage erteilt (Bildquelle: Bundesnetzagentur)

Das Dokument richtet sich an den politischen Beirat der Bundesnetzagentur. In dem Schreiben heißt es konkret: „Eine Verpflichtung zum Infrastruktur-Sharing oder zu National Roaming würde einen Eingriff in die Rechte der Mobilfunknetzbetreiber darstellen.“ (Quelle: Handelsblatt) Eine solche Verpflichtung sei nur möglich, wenn eine „beträchtliche Marktmacht“ vorliege. Doch eine solche Marktmacht kann weder die Bundesnetzagentur noch das Bundeskartellamt feststellen. Weiterhin kann man dem internen Papier entnehmen, dass die Auflagen für 5G Ende September bekannt gegeben werden.

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Die Absage der Behörde dürfte einen schweren Rückschlag für United Internet bedeuten. Die Telekom hat die Entscheidung bereits begrüßt. Ralph Dommermuth hatte die Teilnahme an der 5G-Auktion Anfang 2019 von National Roaming als Verpflichtung abhängig gemacht. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird es keinen vierten Netzbetreiber in Deutschland geben, da einfach die Rahmenbedingungen für den Aufbau eines neuen Netzes fehlen.

Netzbetreiber müssen Resellern und Discounter einen Zugang zu 5G bieten

Auch wenn es keinen vierten Netzbetreiber in Deutschland geben wird. Telekom, Vodafone und o2 müssen Resellern und Discountern einen Zugang zum 5G-Netz ermöglichen. Die Regulierungsbehörde sieht eine Diensteanbieterverpflichtung vor. Wie die Auflagen für den 4G-Nachfolger im Detail aussehen, sehen wir Ende September. Sollten die Vorgaben der Bundesnetzagentur nicht für ausreichend Wettbewerb und einen schnellen Netzausbau sorgen,  könnte die Behörde noch nachsteuern. In den kommen 15 Jahren werden immer wieder Frequenzen versteigert, dann könne man mit neuen Auflagen korrigieren.

(Bildquelle Beitragsbild: istockphoto.com, NexTser)

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