5G: Bundesnetzagentur sieht Auktion in Gefahr
Anfang 2019 steht die Versteigerung der 5G-Frequenzen an. Die Bundesnetzagentur sieht die Auktion nun in Gefahr. Der Grund ist eine kurzfristige Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Anbieter sollen zum lokalen Roaming verpflichtet werden. Die Netzbetreiber könnten aus Protest nicht zur Auktion antreten.
Die Versteigerung der 5G-Frequenzen erfolgt im ersten Quartal 2019. Die Bundesnetzagentur hat die Auflagen zur Auktion Ende November bekannt gegeben. Nun sieht die Behörde die Versteigerung in Gefahr. Die Bundesregierung möchte das Telekommunikationsgesetz (TKG) kurzfristig ändern und lokales Roaming vorschreiben. Eine solche Änderung kurz vor der 5G-Auktion würde bei Telekom, Vodafone und o2 für Rechtsunsicherheit sorgen, warnt die Bundesnetzagentur. Im Extremfall könnte ein Netzbetreiber aus Protest nicht zur Auktion antreten.

Lokales Roaming funktioniert wie folgt: Befindet sich ein Nutzer in einem Funkloch, wählt er sich automatisch in das Mobilfunknetz eines Konkurrenten ein, sofern ein Netz eines anderen Anbieters vorhanden ist. Für Verbraucher bedeutet lokales Roaming einen Vorteil, die Netzbetreiber haben sich in der Vergangenheit vehement gegen eine solche Pflicht ausgesprochen. Die Bundesnetzagentur setzt bei den 5G-Auflagen auf ein freiwilliges Roaming. Telekom, Vodafone und o2 wurden dazu aufgerufen miteinander zu kooperieren.
Verpflichtung zu lokales Roaming kontraproduktiv
Nach der Einschätzung der Regulierungsbehörde könnte eine Verpflichtung zum lokalen Roaming zum Bumerang werden. In einem Brief an das Verkehrsministerium warnt die Behörde eindringlich, wie die Frankfurter Allgemeine berichtet, vor einer Gesetzesänderung so kurz vor der 5G-Auktion. Ein lokales Roaming wäre „technisch sehr aufwendig und damit schwer umsetzbar“.
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Weiterhin heißt es in dem Schreiben: „Mit Blick auf diese Unsicherheiten ist fraglich, ob und in welchem Umfang ein Netzbetreiber in den weiteren Netzausbau – insbesondere im ländlichen Raum – investieren wird, wenn er im Nachhinein Wettbewerber auf sein Netz lassen muss.“ Netzbetreiber könnten einfach auf den Netzausbau auf dem Land verzichten. Nach Auffassung der Deutsche Telekom entwertet ein lokales Roaming die Investition in teure Funkmasten, da man das Netz für die Konkurrenz öffnen müsse.
Die Bedenken der Bundesnetzagentur ist nicht von der Hand zu weisen. Die Netzbetreiber haben die 5G-Auflagen als zu streng und nicht investitionsfreundlich bezeichnet. Eine weitere Regelung zu einem verbindlichen lokalen Roaming könnte Widerstand bei Telekom, Vodafone und o2 hervorrufen. Die Netzbetreiber dürften jedoch nicht so weit gehen und die zur Auktion boykottieren.
(Bildquelle Beitragsbild: Bundesnetzagentur)