1&1 Drillisch und 5G: Weiterhin keine Einigung beim National Roaming

1&1 Drillisch möchte mit einem 5G-Netz starten und so zum vierten Netzbetreiber in Deutschland aufsteigen. Doch bevor das Unternehmen mit dem Ausbau beginnen kann, ist eine Einigung beim National Roaming notwendig. Die Verhandlungen ziehen sich bereits seit Monaten hin und eine Einigung ist nicht in Sicht.

Die 5G-Auktion liegt nun ein Jahr zurück. Im Juni 2019 ersteigerten Deutsche Telekom, Vodafone, o2 und 1&1 Drillisch Frequenzen für den 4G-Nachfolger. Nach der Versteigerung war klar, Deutschland bekommt wieder einen vierten Netzbetreiber. Nun gestaltet sich der Netzausbau des vierten Anbieters nicht so einfach. 1&1 Drillisch ist erst auf eine Kooperation angewiesen, bevor man mit dem 5G-Ausbau starten kann. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur verdeutlichte CEO Ralph Dommermuth, dass es zu Beginn ein National Roaming geben müsse.

1&1 ist auf flächendeckendes National Roaming angewiesen (Bildquelle: ©serhio777 – stock.adobe.com)

1&1 Drillisch würde nach einer Einigung mit dem 5G-Ausbau beginnen. Kunden könnten dann außerhalb der Ausbauzonen das Mobilfunknetz der Konkurrenz nutzen. Doch eben die notwendige Einigung zum National Roaming kommt einfach nicht zustande. Ralph Dommermuth klagt darüber, dass die Deutsche Telekom und Vodafone die Verhandlungen künstlich in die Länge ziehen würden. Dommermuth wollte schon im Herbst 2019 eine Einigung erzielen. Zwar hätten die Netzbetreiber Angebote vorgelegt, diese würden jedoch keine marktgerechten Produkte für die Kunden ermöglichen. Mit anderen Worten waren die Angebote für 1&1 Drillisch einfach zu teuer.

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Deutsche Telekom und Vodafone wiederum betonen, dass Dommermuth National Roaming für einen zu geringen Preis und ohne Risiko möchte. Die Fronte sind hier seit Monaten verfahren. Zuletzt klagte Ralph Dommermuth im März 2020, dass es bei den Verhandlungen zu National Roaming keine Fortschritte gebe.

Wie geht es nun weiter?

Beim National Roaming gibt es ein Verhandlungsgebot für 1&1 Drillisch und die Netzbetreiber, so hat es die Bundesnetzagentur bei der 5G-Auktion im letzte Jahr vorgeschrieben. Das Verhandlungsgebot ist sehr vage. Es besagt im Prinzip nur, dass Gespräche zum National Roaming stattfinden müssen. Diese Verhandlungen gibt es ohne Zweifel seit Monaten, jedoch ist keine Einigung in Sicht. Nach der Auktion im Juni 2019 hatten viele Beobachter das Verhandlungsgebot kritisiert und als nicht ausreichend bezeichnet.

Nun ist es möglich, dass ein Teilnehmer die Bundesnetzagentur als Schlichter anruft. Diesen Weg ist 1&1 Drillisch bereits gegangen. Die Behörde sieht jedoch nicht die letzte Stufe der Eskalation erreicht, um ein Schiedsverfahren durchzuführen. Die Regulierungsbehörde setzt aktuell noch auf Gespräche mit allen Verhandlungspartnern. Ob bald ein Schiedsverfahren folgt, wird sich zeigen. Die Bundesnetzagentur kann keinen Netzbetreiber zu National Roaming verpflichten.

(Bildquelle Beitragsbild: ©serhio777 – stock.adobe.com)

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