Verbraucherzentrale Sachsen mahnt Deutsche Telekom wegen LTE-Drosselung ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Telekom wegen der Drosselung bei den LTE-Tarifen „Call & Surf Comfort via Funk“ abgemahnt. Nach Ansicht der Verbraucherschützer würde eine Drosslung von bis zu 100 Mbit/s (wie im 4G-Tarif L) auf bis zu 384 kbit/s die Nutzer unangemessen benachteiligen. Problematisch sei, dass die Deutsche Telekom ihre LTE-Tarife aktiv als „Internet Flat“ und mit „Surfen bis zu 100 Mbit/s“ bewerbe. Mit solchen Werbeversprechen würde bei den Kunden der Eindruck entstehen, man könne in diesem Pauschaltarif durchgängig die volle Übertragungsrate nutzen.

Die Telekom bewirbt ihre LTE-Tarife "Call and Comfort via Funk" als Internet Flat (Quelle: Deutsche Telekom)

Die Telekom bewirbt ihre LTE-Tarife „Call  & Surf Comfort via Funk“ als Internet Flat (Quelle: Deutsche Telekom)

Gegenüber dem Infoportal 4G.de erläuterte Dr. Katja Henschler (Verbraucherzentrale Sachsen) die Abmahnung gegen die Deutschen Telekom wie folgt: „Wir stützen uns im Wesentlichen darauf, dass die LTE-Tarife als Festnetzersatz beworben werden, der Verbraucher tatsächlich aber einen Internetanschluss bekommt, der dem Standard eines Festnetzanschlusses via DSL mitnichten gleicht, sondern demgegenüber ein erhebliches Minus bietet.“

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat der Telekom eine Frist bis zum 11. Dezember gesetzt. Bis dahin solle der Netzbetreiber die Drosselung für nichtig erklären, sonst würden die Verbraucherschützer den Rechtsweg beschreiten. Dabei dürfte die Problematik noch viel tiefer liegen, als von der Verbraucherzentrale bemängelt und nicht nur die Drosselung betreffen. So bewirbt T-Mobile den LTE-Tarif „Call & Surf Comfort via Funk L“ (30 GB) mit den besagten „bis zu 100 Mbit/s“. Doch dieses Tarif-Angebot der Telekom wird gerade von Nutzern in ländlichen Regionen gebucht. Hier sind aufgrund des Ausbaus mit 800-MHz (Digitale Dividende) technisch nur bis zu 50 Mbit/s möglich. Ein Detail, welches nicht jedem Verbraucher bekannt ist.

Klage der Verbraucherzentrale mit guten Chancen

Experten sind sich unschlüssig darüber, ob eine Klage gegen die Drosselung bei LTE Erfolg hätte. So wäre bisher noch kein Richter gegen die Drosselung bei Mobilfunkverträgen vorgegangen. Doch bei den LTE-Tarifen „Call & Surf Comfort via Funk“  der Deutschen Telekom handelt es sich um ein Angebot, dass vom Netzbetreiber aktiv als DSL-Ersatz beworben wird, was auch der Hauptkritikpunkt der Verbraucherzentrale Sachsen ist.

In diesem Sinne äußerte sich bereits Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale NRW im 4G.de-Interview im Mai 2013. Auf die Frage, ob eine Drosselung von 50 Mbit/s auf 384 kbit/s angemessen sein, antwortete Bradler:  „Wenn die Anbieter ihre Tarife […] als Flatrate bezeichnen und bewerben möchten, dann kann eine Drosselung unserer Ansicht nach jedenfalls nicht derart drastisch ausfallen, dass eine zeitgemäße und gewöhnliche Nutzung eines Internetanschlusses nicht mehr über die gesamte Zeit gewährleistet ist. Dies sehen wir bei den DSL-Tarifen der Telekom nunmehr erfüllt, da mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 384 kbit/s beispielsweise praktisch kein Videostreaming mehr möglich ist. Letztlich wird man diese Ansicht jedenfalls in Bezug auf LTE auch auf den Mobilfunk übertragen können. Schließlich werden LTE-Tarife – anders als beispielsweise UMTS-Tarife – zum Teil offensiv als Festnetzersatz beworben. Eine abschließende Bewertung wird letztlich den Gerichten vorbehalten bleiben.“ (Quelle: 4G.de)

Die letzten beiden Sätze von Thomas Bradler treffen den Kern der Problematik: Die aktuellen LTE-Tarife für Kunden auf dem Land versprechen häufig offensiv einen Festnetzersatz. Doch spätestens nach dem Verbrauch von 30 GB ist mit bis zu 384 kbit/s eine zeitgemäße Nutzung des Internets nicht möglich. So darf man durchaus gespannt sein, zu welchem Ergebnis eine mögliche Klage der Verbraucherzentrale Sachsen führt.

Immer mehr Verbraucher kämpfen gegen eine Drosselung bei LTE

Viele Telekom-Kunden auf dem Land werden das Vorgehen der Verbraucherschützer sicherlich begrüßen. Gerade wenn mehrere Personen in einem Haushalt sich den DSL-Ersatz teilen müssen, reicht das Datenvolumen für 30 Tage hinten und vorne nicht. Die Alternative heißt dann häufig nur Inklusivvolumen nachkaufen, was die Kosten für Internet jeden Monat nach oben treibt.

LTE als DSL-Ersatz ist es auf dem Land nur mit Datenvolumen (Quelle: Deutsche Telekom)

LTE als DSL-Ersatz ist es auf dem Land nur mit Datenvolumen verfügbar (Quelle: Deutsche Telekom)

Im Internet sammeln sich bereits seit längerem Gegner der LTE-Drosselung und versuchen etwa über Petitionen die Geschwindigkeitsbremse auszuhebeln. Dabei argumentieren die Gegner häufig vergleichbar wie die Verbraucherzentrale Sachsen. So argumentiert die Initiative „Gerechtigkeit für LTE – Schafft die Drosselung ab!“  etwa damit, dass die Telekom stationäre Breitbandzugänge unter Nutzung einer Funktechnologie anbiete. Trotz Mobilfunk handele es sich hier jedoch praktisch um einen Festnetzanschluss, bei welchem man nicht drosseln dürfe. Für gleichwertige Breitbandanschlüsse in Stadt und Land kämpft auch die Initiative gegen Digitale Spaltung „Geteilt.de“.

Fazit 4G.de

LTE hat vielen Menschen auf dem Land als DSL-Ersatz schnelles Internet gebracht. Soll 4G wie von der Bundesregierung beabsichtigt ein echter Festnetzersatz werden, müssen die Datenvolumen wegfallen oder zumindest erhöht werden. Dies ist nun umso nötiger, da die Große Koalition in den nächsten vier Jahren weiterhin auf den Breitbandausbau mit LTE auf dem Land setzt.

Nun könnte mit einer möglichen Klage der Verbraucherzentrale Sachsen Bewegung in die Sache kommen. Man darf also gespannt sein, ob die Drosselung bei LTE in Zukunft entfällt.

Update:

Mittlerweile hat die Verbraucherzentrale Sachsen auch eine Presseerklärung zur Abmahnung der Deutschen Telekom wegen der LTE-Drosselung veröffentlicht. Dort wird etwa die bemängelte Datenbremse auf bis zu 384 kbit/s als unzeitgemäß bezeichnet. Flüssiges Surfen sei damit nicht mehr gewährleistet : „Mit dieser, vorzeitlichen Standards entsprechenden Surfgeschwindigkeit kann allein das Lesen einer E-Mail mit Anhang schon mal zur zeitraubenden Aktion werden. […]. Verbraucher, die einen solchen Tarif bei der Telekom gebucht haben, können damit ihre vertraglichen Rechte, nämlich schnelles Internet zu nutzen, nicht mehr sinnvoll ausüben.“ (Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen)

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