Telekom möchte Begriff „Flatrate“ bei LTE-Tarifen streichen

Die Deutsche Telekom möchte nun auch den Begriff „Flatrate“ bei den LTE-Tarifen „Call & Surf Comfort via Funk“ streichen. Dies geht aus einem Kommentar von Telekom-Sprecher Philipp Blank im Blog von T-Mobile hervor. Dort heißt es auf die zahlreichen Kundenfragen nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Sachsen: „Wo Flatrate drauf steht, soll auch Flatrate drin sein. Wir werden beim Tarif Call & Surf via Funk deshalb nicht mehr von einer Flatrate sprechen.“ (Quelle: Deutsche Telekom) Mit diesem Schritt will der Netzbetreiber einer Klage der Verbraucherschützer zuvorkommen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte den Begriff „Internet Flatrate“ bei den LTE-Tarifen „Call & Surf Comfort via Funk“ als irreführend bemängelt und T-Mobile abgemahnt. Man hat den Anbieter eine Frist bis zum 11. Dezember gesetzt, um eine Unterlassungserklärung zur LTE-Drosselung zu unterschreiben.

Die Telekom möchte in Zukunft bei den LTE-Tarifen "Call & Surf Comfort via Funk" nicht mehr von Flatrate sprechen

Die Telekom spricht  in Zukunft bei  „Call & Surf Comfort via Funk“ nicht mehr von Flatrate (Quelle: Telekom)

Die Deutsche Telekom hatte bereits vor wenigen Tagen angekündigt, die Drosselungs-Klausel bei den Festnetztarifen am 5. Dezember zu streichen. Damit reagiert man auf das Urteil des Landgericht Köln. Das Gericht hatte den Netzbetreiber eine Drosselung bei Festnetztarifen mit der Bezeichnung Flatrate untersagt. Die Telekom kündigte darauf hin an, ihre Tarife in Zukunft transparenter zu gestalten und Angebote mit Datendrosselung auch klar zu benennen. Schon in der Erklärung im Telekom-Blog vom 02. Dezember hieß es: „Und wird die Transparenz, die wir so stark betonen, nur für das Festnetz gelten? Sicher nicht. Wir wollen auch unser Mobilfunkportfolio in Zukunft einfacher und besser verständlich machen. Wie das im Detail aussieht, werden wir noch ausarbeiten.“ (Quelle Deutsche Telekom)

So ging man bei der Telekom schon vor der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Sachsen davon aus, dass auch beim DSL-Ersatz „Call & Surf Comfort via Funk“ der Begriff „Flatrate“ problematisch sei.

Update 06.12.2013:

Die Deutsche Telekom hat nun die Angaben bei den LTE-Tarifen „Call & Surf Comfort via Funk“ geändert und die Bezeichnung Internet Flat gestrichen. Experten gehen nun davon aus, dass mit dieser Änderung eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen hinfällig wird. Einzelne Verbraucher in vielen Online-Foren sehen das anders. So wird etwa bemängelt, dass Werbeprospekte für Call & Surf Comfort via Funk immer wieder den Eindruck erwecken, man würde einen gleichwertigen DSL-Ersatz erhalten. So bewerben einzelne Flyer ausdrücklich Videostreaming, was aufgrund der begrenzten Datenvolumen nicht uneingeschränkt möglich ist.

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