Telekom und Bundesnetzagentur: Was ist eigentlich mit StreamOn?

Die Bundesnetzagentur hatte Mitte Dezember 2017 StreamOn beanstandet und der Telekom eine Frist bis zum 31. März 2018 gesetzt. Diese Frist ist seit mehr als einer Woche abgelaufen. Das Infoportal 4G.de erläutert, warum es bisher keine Änderungen beim Zero Rating Angebot gibt und welche Rolle das Verwaltungsgericht Köln spielt.

Mitte Dezember 2017 hatte die Bundesnetzagentur StreamOn in zwei Punkten beanstandet. Die Deutsche Telekom erhielt eine Frist bis zum 31. März 2018 um nachzubessern. Die Behörde forderte den Netzbetreiber auf, die Nutzung des Zero Rating Angebots auch innerhalb der EU (Roam-Like-at-Home-Prinzip) zu erlauben. Weiterhin darf die Telekom die Qualität beim Video-Streaming nicht reduzieren. Die Frist ist nun mehr als seit einer Woche abgelaufen und ab StreamOn ist alles unverändert. Der Netzbetreiber hatte Anfang April wie jeden Monat 15 neue Partner vorgestellt.

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StreamOn existiert bereit ein Jahr (Bildquelle: Deutsche Telekom)

Die Deutsche Telekom hatte am 31. Januar 2018 per Eilverfahren (Az.: 1 L 253/18) gegen den Bescheid geklagt. Das Schicksal des Zero Rating Angebots hängt nun von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ab. Die Bundesnetzagentur hatte angekündigt, das Urteil des Gerichts abzuwarten. Seit der Klage der Telekom gilt die Frist vom 31. März nicht mehr. Wann das Verwaltungsgericht Köln entscheidet ist unklar, bis zur Entscheidung bleibt bei StreamOn alles unverändert. Viele Kunden des Netzbetreibers warten mit Ungeduld auf das Urteil. Sollte die Telekom vor Gericht unterliegen, könnte dies das Ende des Zero Rating Angebots bedeuten.

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Im Kundenforum „Telekom hilft“ wird aktuell darüber diskutiert, was mit StreamOn passiert, wenn das Verwaltungsgericht Köln nicht im Sinne des Netzbetreibers entscheidet. Für Kunden kurz vor einer Vertragsverlängerung ist dies ein großes Thema. Ein Moderator des Kundenforums kommentiert den Thread wenig hilfreich mit den Worten: „Hallo […], leider kann ich Ihnen die eingangs gestellte Frage nicht beantworten.“ (Quelle: Telekom hilft). Die Zukunft von StreamOn bleibt unklar.

Lange Entscheidungswege in Deutschland

In Deutschland heißt es Geduld haben. Die Bundesnetzagentur prüft seit Mai 2017 das Zero Rating Angebot der Telekom. Im Dezember gab die Behörde dann die endgültige Entscheidung bekannt. Vodafone Pass nimmt die Regulierungsbehörde seit August 2017 unter die Lupe, bis heute wurde keine Entscheidung getroffen. Es kann auch schneller gehen, wie die österreichische Regulierungsbehörde RTR Ende 2017 zeigte.

Im November 2017 führte A1 Telekom Austria das Zero Rating Angebot Free Stream ein. Die Behörde in Österreich überprüfte das Angebot zwecks Netzneutralität und traf eine Entscheidung im Dezember. Nach Auffassung der RTR verstößt Free Stream nicht gegen die Netzneutralität. A1 Telekom Austria wurde jedoch untersagt, die Übertragungsrate beim Video-Streaming zu reduzieren. Eine Nutzung von Free Stream innerhalb der EU hat die Regulierungsbehörde übrigens nicht gefordert. Die Kunden des österreichischen Netzbetreibers wussten so in wenigen Wochen, wie es mit dem Angebot weiter geht. Diese Klarheit fehlt aktuell bei StreamOn.

(Bildquelle Beitragsbild: Deutsche Telekom)

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