LTE-Drosselung: Verbraucherzentrale Sachsen verklagt Vodafone

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Vodafone im Dezember 2013 wegen der Bewerbung seiner 4G-Tarife „LTE zuhause“ als DSL-Ersatz abgemahnt. Doch anders als die Telekom wollte der Düsseldorfer Netzbetreiber hier nicht einlenken. Der Verbraucherschützer machen nun ernst und haben am 01. März Klage gegen Vodafone beim Landgericht in Düsseldorf eingereicht. Bemängelt wird, dass der Anbieter seine Tarife „LTE Zuhause“ als DSL-Ersatz bewerbe. Verbraucher bekommen somit den Eindruck, dass man mit der Buchung der 4G-Tarife von Vodafone einen vollwertigen DSL-Ersatz auf dem Land bekommt. Jedoch erfolgt spätestens nach 30 GB eine Drosselung der Übertragungsrate auf bis zu 384 kbit/s. Wer wieder Highspeed möchte, muss Datenvolumen beim Netzbetreiber nachkaufen.

Die Verbraucherschützer bemängeln die Bewerbung der 4G-Tarife "LTE Zuhause" (Bildquelle: Vodafone.de)

Die Verbraucherschützer bemängeln die Bewerbung der 4G-Tarife „LTE Zuhause“ (Bildquelle: Vodafone.de)

Dieses Angebot entspreche laut Verbraucherschützern nicht der Bewerbung der 4G-Tarife „LTE Zuhause“ von Vodafone als vollwertigen DSL-Ersatz. Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen sieht hier vielmehr eine Irreführung des Verbrauchers: „Dies entspricht ganz und gar nicht den Erwartungen eines Verbrauchers, der sich auf ein LTE-Zuhause-Angebot deshalb einlässt, weil die Werbung Internet gleich einem DSL-Anschluss verspricht.“ (Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen)

Verbraucherschützer erhoffen ein Grundsatzurteil

Doch es geht der Verbraucherzentrale Sachsen um mehr, als nur um eine Klage gegen die 4G-Tarife „LTE Zuhause“ von Vodafone. Die Richter in Düsseldorf sollen dazu grundsätzlich die Frage klären, wie angemessen bei LTE-Tarifen als DSL-Ersatz eine Drosselung auf bis zu 384 Kbit/s ist. Mit einer solchen Übertragungsrate ist eine zeitgemäße Nutzung (z.B. Videostreaming) des Internets nicht mehr möglich. So heißt es in der Pressemitteilung der Verbraucherschützer weiter: „Mit der Klage wollen wir erreichen, dass die Richter über die notwendigen Leistungen eines LTE-Angebotes urteilen, das Festnetzbedingungen verspricht.“ (Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen)

Hier darf man sehr gespannt sein, wie die Richter entscheiden. Sollte das Landgericht Düsseldorf zum Schluss kommen, dass eine LTE-Drosselung auf bis zu 384 kbit/s bei einem DSL-Ersatz nicht angemessen sei, dürfte ein solches Urteil weitreichende Auswirkungen haben. Vodafone und die Deutsche Telekom wären dann gezwungen ihre LTE-Tarife als Festnetz-Ersatz grundlegend zu überarbeiten.

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Comments
  • jobo
    Antworten

    Weiter so! Macht den LTE-Abzockern Feuer unterm Hinterm!

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