DSL und LTE: Rösler will Anbieter zu angegebenen Übertragungsraten verpflichten

Netzbetreiber sollen sich an versprochene Übertragugsraten halten

Minister Rösler möchte die Netzbetreiber in die Pflicht nehmen. (Bildquelle: FDP)

Wie der Spiegel berichtet, möchte Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) die deutschen Netzbetreiber in Zukunft zu den vertraglich angegebenen Übertragungsraten verpflichten. Diese Regelung soll sowohl im Festnetz wie im Mobilfunk gelten. Grund für die Pläne des Ministers sei ein aktueller Bericht der Bundesnetzagentur, wonach die Verbraucher häufig nur ein Bruchteil der versprochenen Übertragungsraten erreiche. Die Anbieter hingegen spielen die Bedeutung des Berichts herunter, indem sie auf methodische Schwächen der Studie verweisen. Rösler hat die Netzbetreiber am 4. Juni zu Gesprächen zur Bundesnetzagentur eingeladen.

Man müsse darüber nachdenken, „inwieweit die Qualitätskontrolle der Selbstregulierung überlassen wird.“ (Quelle: Spiegel) In Zukunft könnten die Internetanbieter so der staatlichen Aufsicht unterliegen, sollten sie nicht selber handeln. Ein Vermerk des Ministeriums macht klar, dass die Netzbetreiber bei der Versorgung der Kunden in Zukunft deutlich nachbessern müssen: „Die Unternehmen stehen nun in der Pflicht, die Versorgung ihrer Kunden ihren vertraglichen Zusagen entsprechend zu verbessern.“ (Quelle: Spiegel)

Kunden erreicht häufig nur ein Bruchteil der Übertragungsraten

Laut der Studie der Bundesnetzagentur können die deutschen Verbraucher nur selten mit den vertraglich versprochenen Übertragungsraten surfen. Besonders Nutzer mit stationären LTE-Anschlüssen müssen bei der Surfgeschwindigkeit große Abstriche machen. Nur 1,6 Prozent der 4G-Nutzer können zum Beispiel in der Breitbandklasse 25 bis 50 Mbit/s mit der vollen Übertragungsgeschwindigkeit surfen. Aber selbst bei niedrigen Übertragungsraten (2 bis 8 Mbit/s), wo es die geringsten Abweichung gibt, erreichen nur 33,1 Prozent der Nutzer die versprochenen Geschwindigkeiten.

Nur ein Teil der zugesicherten Übertragungsraten erreicht die Nutzer

LTE

50%

60%

70%

80%

90%

100%

2-8 Mbit/s

67,5%

57,4%

52,5%

47,2%

41,3%

33,1%

18-25 Mbit/s

49,6%

40,4%

33%

27,2%

21,1%

12,2%

25-50 Mbit/s

23,3%

15,5%

9,3%

5,8%

3,6%

1,6%

 (Quelle: Bundesnetzagentur)

 Auch bei den klassischen DSL-Anschlüssen im Festnetz sieht es nicht viel besser aus. Bei den höheren Breitbandklassen können nur 4,5 Prozent der Verbraucher die volle Geschwindigkeit nutzen. So ärgerlich die Statistiken der Bundesnetzagentur auch sind, haben die Verbraucher keine Möglichkeit, die zugesicherten Geschwindigkeiten einzufordern. Die Netzbetreiber nutzen in den Vertragsunterlagen für die maximalen Übertragungsraten die dehnbare Formulierung „bis zu“. Dies möchte man nun im Wirtschaftsministerium ändern.

Netzbetreiber sollen Übertragungsraten garantieren

Es stellt sich die Frage, wie realistisch die Pläne des Bundeswirtschaftsministers sind. Gerade für ein Shared Medium wie LTE ist es schwierig, feste Übertragungsraten zu garantieren. Dabei sind die Pläne des Ministeriums nicht völlig neu. Schon während der Ausarbeitung der gesetzlichen Verpflichtungen für den LTE-Ausbau auf dem Land gab es Forderungen, die Netzbetreiber zu gesetzlichen Mindestübertragungsraten zu verpflichten.

Die Bundesnetzagentur wies diesen Vorschlag im Jahr 2009 mit folgender Begründung zurück: „Soweit […] eine bestimmte Übertragungsrate gefordert wird, weist die Kammer daraufhin, dass eine Mindestübertragungsrate im Verbraucherinteresse zwar sinnvoll erscheint, die Auferlegung einer solchen Verpflichtung telekommunikationsrechtlich jedoch nicht vorgesehen ist. Übertragungsraten sind von verschiedenen technischen Faktoren abhängig und können daher nicht vorgegeben werden.“ (Quelle: Bundesnetzagentur) Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es sich nur um ein Wahlkampfversprechen handelt oder die Verbraucher auf gesetzlich, vorgeschriebene Übertragungsraten hoffen können.

 

Empfohlene Beiträge

Schreibe einen Kommentar