Ist mit LTE Voice over IP (VoIP) und Peer-to-Peer (P2P) möglich?

Viele Nutzer kennen es vom Surfen mit 3G (UMTS / HSDPA). Beim mobilen Internet sind häufig Dienste wie Voice over IP (VoIP) oder Peer-to-Peer (P2P) Kommunikation nicht erlaubt. Doch wie sieht es bei der neuen Mobilfunktechnologie LTE aus? 4G.de hat hierzu die Vertragsbedingungen von Vodafone, T-Mobile und o2 genauer unter die Lupe. Wir haben uns auf das Angebot der Netzbetreiber für LTE zuhause als DSL-Ersatz konzentriert, um zu überprüfen, ob LTE-Nutzer bei bestimmten Diensten gegenüber DSL-Kunden im Nachteil sind.

LTE-Anbieter mit unterschiedlichen Bedingungen

Skype via LTE?

Skype ist mit LTE von Vodafone nicht möglich

Bei unserer Suche auf den Internetseiten der Anbieter sind wir schnell auf entsprechende Passagen gestoßen. In den Fußnoten von Vodafone zu den 4G-Tarifen „LTE Zuhause Telefon & Internet“ heißt es: „Voice over IP und Peer-to-Peer-Kommunikation sind nicht gestattet.“ (Quelle: Vodafone) Damit erlaubt der Düsseldorfer Mobilfunkanbieter auch nicht die beliebte Anwendungen Skype, was mehrere Vodafone-Kunden in verschiedenen Internetforen bemängeln. Ein wenig anders sehen die Bedingungen beim Netzbetreiber o2 und seinem 4G-Tarife „o2 LTE für Zuhause“ aus. Dort heißt es ausschließlich: „Peer-to-Peer-Verkehr ausgeschlossen.“ (Quelle: o2) Eine Einschränkung bei VoIP lässt sich in den Bedingungen für die 4G-Nutzung nicht erkennen.

In den Vertragsbedingungen der Telekom für den LTE-Tarif „Call & Surf Comfort via Funk“ steht, dass die Nutzung von Peer-to-Peer-Kommunikation erst nach dem Verbrauch des Datenvolumens eingeschränkt wird: „Darüber hinaus ist ein Peer-to-Peer-Verkehr in diesem Zeitraum [nach der Drosselung der Surfgeschwindigkeit] nicht mehr möglich.“ (Quelle: Deutsche Telekom) Regelungen zur Nutzung von Voice over IP findet man in der Leistungsbeschreibung des LTE-Tarifs von T-Mobile nicht.

Einschränkungen bei VoIP und Peer-to-Peer verstoßen gegen die Netzneutralität

Die Einschränkungen der Anbieter bei bestimmten Diensten sind problematisch, denn solche Vertragsbedingungen verstoßen seit einigen Monaten gegen die Netzneutralität. Seit Mai 2012 gelten in Deutschland mit der TKG-Novelle neue Rechte für Verbraucher im Bereich der Telekommunikation.

TKG-Novelle im Bundestag

Die TKG-Novelle im Bundestag, (c) Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger

So heißt es im neuen „§ 41a Netzneutralität“: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gegenüber Unternehmen, die Telekommunikationsnetze betreiben, die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendung festzulegen, um eine willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern.“ (Quelle: Bundesgesetzblatt online)

In einem Kommentar zur TKG-Novelle benennen Fachpolitiker ein Verbot von VoIP und Peer-to-Peer-Verkehr im Mobilfunk als Einschränkung der Netzneutralität: „Im Mobilfunk via UMTS und LTE sind vertraglich festgelegte Einschränkungen der Netzneutralität bereits die Regel, etwa durch den Ausschluss des Einsatzes von Sprachtelefonieapplikationen und Peer-to-Peer-Anwendungen.“ (Quelle: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie) Streng genommen verstoßen damit die LTE-Vertragsverbindungen der Netzbetreiber gegen die Rechte der Verbraucher. Ob die Mobilfunkanbieter in nächster Zeit hier ihre Nutzungsbedingungen für LTE-Tarife ändern oder ob die Politik eingreift, muss man abwarten.

Ob LTE bei Ihnen vor Ort bereits verfügbar ist, erfahren Sie hier:

powered by 4G.de
Empfohlene Beiträge
Comments
  • Voice over IP Insider
    Antworten

    Endlich ist nun auch Voice over IP über Skype funktionsfähig. Durch Internet-Telefonie und mittels Voipdiscount kann ich nun endlich billiger telefonieren. Leider unterstützt Skype aber noch kein SIP.

Schreibe einen Kommentar

5G Beyond LTE Advancedlte-werbung-20121116_151750